„Die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens erstreckt sich nicht auf die im Verfahren über einen Rechtsbehelf anfallenden Kosten. Für diese Kosten gelten die Regelungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entsprechend.“ §§ 4, 4a InsO; § 114 ZPO
BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 – IX ZA 20/14
Monat: November 2014
BGH, Beschluss vom 12.09.2013, V ZB 187/12 (Rn 9): „Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Geht eine Sendung verloren oder wird sie verspätet ausgeliefert, darf dies der Partei nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2004 – V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217, 1218; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 – IX ZB 73/10, NJW 2011, 458 Rn. 15; Beschluss vom 20. Mai 2009 – IV ZB 2/08, NJW 2009, 2379 Rn. 8 mwN). Weitere Vorkehrungen müssen nicht ergriffen werden. Insbesondere ist eine Partei nicht gehalten, Schriftsätze vorab per Telefax zu übersenden (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 V ZB 226/12, juris Rn. 7 mwN).“
Ergänzung 4.12.2014: siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2014/olg-hamm-postkunde-darf-auch-beim-einschreiben-auf-zustellung-am-folgetag-vertrauen
„Eine angebliche „Europa Inkasso GmbH“ sorgt derzeit für Unruhe bei Verbrauchern. Sie verschickt offenbar in ganz Deutschland Mahnungen. In den Mahnungen wird häufig behauptet, die Betroffenen hätten einen sogenannten Anrufblocker bestellt. Andere Briefe kündigen die baldige Durchführung einer Zwangsvollstreckung an. Angehängte Überweisungsträger verweisen auf ein Konto in Bulgarien.
Hier der Hinweis auf eine recht spezielle Entscheidung des BGH (Urteil vom 20. Mai 2014 – VI ZR 396/13) zu Rechtsanwaltsgebühren, die im Einzelfall dennoch interessant sein kann. Bei der Gelegenheit auch noch einmal der Hinweis auf § 4 Absatz 5 RDGEG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz): Begrenzung von Inkassokosten auf die Kosten eines Rechtsanwalts! – Leitsatz des oben genannten BGH-Urteils:
Kulturloge Hamburg: 25.000 Karten
Update 6.6.2016: Kulturloge Hamburg heißt jetzt KulturLeben Hamburg
Die Kulturloge Hamburg meldet heute: „25.000 kostenlose Karten für kulturelle Veranstaltungen hat die Kulturloge seit ihrer Gründung 2011 an ihre Gäste mit geringen Einkommen vermittelt.“ Die Kulturloge vermittelt nach dem Tafel-Prinzip nicht verkaufte Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen kostenfrei an Menschen mit geringem Einkommen. Dadurch öffnet die Kulturloge die Türen zu
Theatern, Lesungen und Konzerten für Geringverdiener.
Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e. V. gibt einen Newsletter heraus. Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema “Finanzkompetenz”. – siehe www.praeventionsnetzwerk-finanzkompetenz.de/news
„In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2014, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mietpreisbremse beraten. In dem Gesetzentwurf (18/3121) enthalten sind die Pläne der Regierung, bei der Wiedervermietung von Wohnungen die Mieten zukünftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete steigen zu lassen. Zudem sollen die Maklergebühren grundsätzlich von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt.“ – zum BT-Bericht. Siehe auch www.sueddeutsche.de/thema/Mietpreisbremse
Seit dem 1.1.2013 gibt es die sog. „Vermögensauskunft„. Daneben gibt es auch die Eidesstattliche Versicherung nach § 889 ZPO – bitte nicht verwechseln!. Zu letzterem hat der BGH am 12. Juni 2014 – I ZB 37/13 – beschlossen:
HIB-Meldung: „Der Petitionsausschuss unterstützt Forderungen nach Schaffung einer gesetzlichen Pflicht für die Erstellung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen durch die Vermieter von Wohnungen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
Hamburgische Bürgerschaft – Drucksache 20/13540 – Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Tim Golke und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 04.11.14 – „Kostensenkungsaufforderungen durch das Jobcenter – Erneut: aktueller Stand!: Ab 1. März 2014 gibt es neue Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.