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Winternotprogramm: Alle Containerplätze für Obdachlose sind schon vergeben

Zum Start des Winternotprogramms bleibt der große Andrang aus. Bei ungewöhnlich milden Temperaturen machen viele Obdachlose offenbar weiterhin Platte. Die begehrten Containerplätze sind allerdings schon vergeben. – zur ganzen Meldung von Hinz&Kunzt. Siehe auch unsere Meldung vom 24.10.2014.

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Sozialbehörde sichert Clearingstelle „Gesundheitsversorgung Ausländer“

Die BASFI meldet: „Die Arbeit der „Clearingstelle Gesundheitsversorgung Ausländer“ wird nach Ende der erfolgreichen dreijährigen Projektlaufzeit fortgesetzt. Ausländer/innen ohne Absicherung im Krankheitsfall können sich damit auch ab 2015 weiterhin umfassend beraten lassen. – siehe auch www.fz-hh.de/de/projekte/clearingstelle_mv.php

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Wohlfahrtsverbände fordern soziales und gerechtes Hamburg – Forderungspapier zur Bürgerschaftswahl 2015 vorgestellt

„Die Hamburger Wohlfahrtsverbände haben anlässlich der kommenden Bürgerschaftswahl einen Forderungskatalog erarbeitet. Die Verbände benennen dort die drängenden sozialen Probleme der Stadt und stellen Forderungen an die Politik auf. Drei zentrale Forderungen sind: Verbesserung der Wohnraumversorgung, Sicherung der unabhängigen Sozialberatung und Refinanzierung von Tarifsteigerungen.“ – zur ganzen Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V. sowie zum Forderungskatalog (pdf).

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 18.02.2015
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Verwaltungsgericht Hannover weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab

Aus einer Pressemitteilung des VG Hannover zu Urteil vom 24.10.2014 – 7 A 6504/13 u.a. (Wohnungsinhaber) und Urteil vom 24.10.2014 – 7 A 6514/13 u.a. (Unternehmen): „Die Kläger hatten gerügt, der Rundfunkbeitrag verstoße gegen das Grundgesetz. Diese Rügen hält die Kammer für unbegründet. (…) Die Kammer schließt sich vielmehr der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung vom 15.5.2014 – Vf 8-VII-12 u.a.) und des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13.5.2014 – VGH B 35/12) sowie sämtlicher anderer Verwaltungsgerichte an, die bislang zum Rundfunkbeitrag in der Sache entschieden haben, lässt jedoch wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfragen die Berufung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zu.