Der vzbv weist auf das – allerdings nicht rechtskräftige – Urteil des OLG Koblenz vom 29. 01.2026, Az. 2 U 603/24 hin.
Bei 1&1 sollte sich die Laufzeit von Mobilfunkverträgen automatisch um zwölf Monate verlängern, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt wurden. Diese und weitere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens sind rechtswidrig, entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Unzulässig ist demnach auch eine Klausel, die 1&1 dazu berechtigte, die Bedingungen einseitig und ohne triftigen Grund zu ändern.
Aus der Entscheidung:
„Stillschweigende Vertragsverlängerung (Teil A Ziff. 3.3 der AGB)
„Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wurde.“
(a) Die vom Kläger beanstandete Klausel ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken von § 56 Abs. 3 S. 1 TKG nicht zu vereinbaren ist und daher die Vertragspartner der Beklagten gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen benachteiligt.
