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Kleine Anfrage: „Kostensenkungsaufforderungen durch das Jobcenter“

Hamburgische Bürgerschaft – Drucksache 20/13540 – Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Tim Golke und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 04.11.14 – „Kostensenkungsaufforderungen durch das Jobcenter – Erneut: aktueller Stand!: Ab 1. März 2014 gibt es neue Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die von der BASFI sogenannten Höchstwerte (die eigentlich rechtlich
korrekt als „Richtwerte“ zu verstehen sind) zu den Kosten der Unterkunft wurden an den Mietenspiegel 2013 angepasst. Zeitgleich zur Erhöhung der Miethöchstwerte trat die grundlegende Überarbeitung der Fachanweisung zu den Kosten der Unterkunft und Heizung in Kraft. Die Mietrichtwerte sind allerdings erneut zu niedrig angesetzt worden, sodass wohnungssuchende Leistungsempfängerinnen und -empfänger kaum eine Chance haben, Wohnungen auch zu bekommen, die den Richtwerten entsprechen. Es werden nach wie vor Aufforderungen  ausgesprochen, die Mietkosten zu senken und eine günstigere Wohnung zu finden. Dabei ist es fast aussichtslos, solche Wohnungen auch zu bekommen. Es ist daher aber eine erhebliche Erhöhung der Mietrichtwerte erforderlich. Die Preise der tatsächlich auf den Wohnungsmarkt
kommenden freien Mietwohnungen sollten daher umgehend zur Grundlage der Mietrichtwerte werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. In wie vielen Fällen wurden in Hamburg jeweils Bedarfsgemeinschaften zur Kostensenkung bei den Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter aufgefordert? (Bitte für die Zeit seit Oktober 2013 und für das laufende Jahr 2014 monatlich angeben.)
2. (…)“