Pressemitteilung Nr. 76/2014 vom 9. September 2014, Beschluss vom 23. Juli 2014, 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13: „Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches sind derzeit noch verfassungsgemäß. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, werden im Ergebnis nicht verfehlt.
Monat: September 2014
Dr. Sabine Kramer, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin hält am 17.09.2014, 17 Uhr in der ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle) einen Vortrag zum Thema „Trennung und Scheidung – Was ist zu beachten?“. Nach einem rund halbstündigen Eingangsvortrag ist Zeit für allgemeinen Fragen. Die ÖRA ist zu finden in der Dammtorstraße 14, 2. Stock, 20354 Hamburg. Der Vortragsraum befindet sich in der zweiten Etage. – Quelle und weitere Veranstaltungen
Die taz berichtet: „Hamburg startet ab Dezember eine Beschäftigungsmaßnahme für 510 Langzeitarbeitslose, die nicht einmal jene 1,70 Euro pro Stunde in die Hand bekommen, die bei 1-Euro-Jobs üblich sind. Der Begriff „Null-Euro-Job“ sei aber „irreführend“, sagt Jobcenter-Sprecherin Heike Böttger. Es handle es sich um eine Qualifizierungsmaßnahme. Da seien „Motivationsprämien“ nicht üblich.“ – zum ganzen Bericht von Kaija Kutter/taz.
Siehe schon unsere Meldung vom 18.7.2014 (Bundestag: Linke interessiert sich für “Aktivcenter”). Die Antwort der Bundesregierung liegt inzwischen vor (BT-Drucksache Drucksache 18/2069). Dort heisst es:
Hartz-IV-Sätze steigen um acht Euro
Süddeutsche Zeitung: „Hartz-IV-Empfänger werden ab dem Jahreswechsel mehr Geld zur Verfügung haben. Die Regelsätze steigen um acht Euro auf 399 Euro pro Monat. Die Erhöhung ist allerdings keine selbstlose Wohltat der Regierung.“ – zum ganzen Bericht
Insolvenzzahlen 1. Halbjahr 2014
Das Statistische Bundesamt meldet in der heutigen Pressemitteilung: „Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 56.071 übrige Schuldner im ersten Halbjahr 2014 Insolvenz an (– 2,9 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum). Darunter waren 43.955 Insolvenzanträge von Verbrauchern (– 3,8 %) und 10.120 von ehemals selbstständig Tätigen (+ 0,8 %), die ein Regelinsolvenzverfahren beziehungsweise ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen.“
BGH, Beschluss vom 10.07.2014, IX ZR 287/13 zum § 133 Absatz 1 InsO:
Rdnr. 3: „Der Schuldner handelt dann mit Benachteiligungsvorsatz, wenn er die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung will oder als mutmaßliche Folge erkennt und billigt. Er muss also entweder wissen, dass er neben dem Anfechtungsgegner nicht alle Gläubiger innerhalb angemessener Zeit befriedigen kann, oder aber sich diese Folge als möglich vorgestellt, sie aber in Kauf genommen haben, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen
hib-Meldung: „Die Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) und andere Wirtschafts- und Kreditauskunfteien sind Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (18/2413) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2322) [Anmerkung: siehe auch unsere Meldung vom 19.08.2014]. Die Fragesteller wollten unter anderem Auskunft über die Fragestellung einer Studie mit Bezug zu der Branche. Laut Bundesregierung erarbeiten aktuell das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und die GP Forschungsgruppe ein Gutachten, das auf die „rechtstatsächliche Situation“ und eine „verbraucherschutzbezogene Evaluierung“ des rechtlichen Rahmens, in dem die Auskunfteien agieren, abziele.
Das BM der Justiz und für Verbraucherschutz jubelt in einer Pressemitteilung: „Button-Lösung ist ein Erfolg! Ein heute veröffentlichtes Gutachten besagt, dass die sog. Button-Lösung im Internet wirksam ist. (…) Bei Bestellungen auf Onlineplattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, ist hierzu erforderlich, dass die Bestellschaltfläche (z.B. ein Button) gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Verbraucherbeschwerden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes signifikant zurückgegangen sind.“ – zum Gutachten (pdf)
Hier nur kurz der Link auf einen Bericht von Spiegel-Online, der wie folgt beginnt: „Die indische Regierung hat ein ehrgeiziges Projekt begonnen: Sie verspricht, 75 Millionen Menschen innerhalb weniger Monate einen Zugang zu einem eigenen Bankkonto zu verschaffen – auch ohne die bisher nötigen Ausweise und Papiere.“