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taz: Hamburg startet ab Dezember „Aktivcenter“ bzw. „Null-Euro-Jobs“

Die taz berichtet: „Hamburg startet ab Dezember eine Beschäftigungsmaßnahme für 510 Langzeitarbeitslose, die nicht einmal jene 1,70 Euro pro Stunde in die Hand bekommen, die bei 1-Euro-Jobs üblich sind. Der Begriff „Null-Euro-Job“ sei aber „irreführend“, sagt Jobcenter-Sprecherin Heike Böttger. Es handle es sich um eine Qualifizierungsmaßnahme. Da seien „Motivationsprämien“ nicht üblich.“ – zum ganzen Bericht von Kaija Kutter/taz.
Siehe schon unsere Meldung vom 18.7.2014 (Bundestag: Linke interessiert sich für “Aktivcenter”)
. Die Antwort der Bundesregierung liegt inzwischen vor (BT-Drucksache Drucksache 18/2069). Dort heisst es:

„Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist nach § 45 Absatz 3 SGB III berechtigt, Träger mit der Durchführung entsprechender Maßnahmen unter Anwendung des Vergaberechts zu beauftragen. (…) Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit plant das Jobcenter Hamburg ab dem Jahr 2014 eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung mit dem Ziel der Heranführung an den Arbeitsmarkt auf der Grundlage von § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III. Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Vermittlungshemmnissen. (…) Die geplante Aktvierungsmaßnahme unterscheidet sich erheblich von der Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II. Bei Arbeitsgelegenheiten ist gerade die Verrichtung von zusätzlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeiten zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit ausschließlicher Gegenstand der Förderung. Berufliche Qualifizierungen sind hingegen gerade ausgeschlossen. Es ist daher aus Sicht der Bundesregierung irreführend, im Zusammenhang mit
der geplanten Aktivierungsmaßnahme von „Null-Euro-Jobs“ zu sprechen. (…)

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit plant das Jobcenter Hamburg, den Zugang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer über eine Zuweisung im Rahmen der individuellen Eingliederungsstrategie. Ein Zugang über einen Aktivierungsund Vermittlungsgutschein ist für diese Maßnahme nicht vorgesehen. (…)

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit soll die Maßnahme über das Regionale Einkaufszentrum Nord der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung beschafft werden. Ein konkreter Ausschreibungstermin steht noch nicht fest. Eine Bewerbung außerhalb des Verfahrens zur öffentlichen Ausschreibung ist nicht möglich. (…)

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind verpflichtet, aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitzuwirken. Dies umfasst auch die Verpflichtung, an einer zumutbaren Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. Die Zumutbarkeit einer Eingliederungsmaßnahme ist jeweils im Einzelfall auf der Grundlage von § 10 SGB II zu beurteilen. Nehmen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht an einer zumutbaren Eingliederungsmaßnahme
teil, liegt eine Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB II vor.“

Siehe auch Inge Hannemann dazu: http://altonabloggt.com/2014/07/06/der-neue-dreck-null-euro-jobs

Abschließender Hinweis: weder auf der Presseseite der BASFI, noch von team.arbeit.hamburg noch der Bundesagentur steht etwas zu diesem Thema.