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Bundestagsanhörung zu Dispo- und Überziehungskrediten am 24.9.2014

Dispositions- und Überziehungskredite stehen im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 24. September 2014. Die geladenen Sachverständigen werden zu Anträgen der Linksfraktion (18/807) und der Grünen (18/1342) Stellung beziehen.

Linke: Maximal fünf Prozentpunkte über dem EZB-Leitzins

Nach dem Willen der Linken sollen die Zinsen für eingeräumte Dispositionskredite sowie für geduldete Überziehungskredite künftig höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen dürfen. Angesichts des niedrigen Leitzinses der EZB seien die hohen Zinssätze auf Dispo- und Überziehungskredite ungerechtfertigt und trügen zu „Verschuldungsspiralen“ bei vielen einkommensschwachen Bankkunden bei.

Von einem „Dispokredit“ spricht man, wenn ein Konto in dem mit der Bank vereinbarten erlaubten Rahmen ins Minus gerät, von einem „Überziehungskredit“, wenn ein Konto in einem „geduldeten Rahmen“ überzogen wird. Die Linke kritisiert, dass viele Geldinstitute noch einmal fünf Prozent auf den bereits hohen Dispozins aufschlügen. Sie verweist auf Berechnungen der Stiftung Warentest, wonach 2013 der durchschnittliche Dispozins bei 11,3 Prozent gelegen habe, der oberste Überziehungszins sogar bei 22,5 Prozent.

Grüne: Zinsen auf ein vertretbares Niveau begrenzen

Die Begrenzung der Dispositions- und Überziehungszinsen auf ein „vertretbares“ Niveau per Gesetz ist auch ein Anliegen der Grünen, da sich entsprechende Selbstverpflichtungen der Banken und Mahnungen an die Adresse der Kreditinstitute als wirkungslos erwiesen hätten.

Die Fraktion plädiert dafür, die Dispo- und Überziehungszinsen auf ein Niveau zu begrenzen, das einerseits dem Verbraucherschutz Rechnung trägt und andererseits die Refinanzierungs- und Risikokosten der Bank berücksichtigt. – Quelle: hib-Meldung vom 5.9.2014