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BMJV: Gutachten besagt, dass die sog. Button-Lösung im Internet wirksam ist

Das BM der Justiz und für Verbraucherschutz jubelt in einer Pressemitteilung: „Button-Lösung ist ein Erfolg! Ein heute veröffentlichtes Gutachten besagt, dass die sog. Button-Lösung im Internet wirksam ist. (…) Bei Bestellungen auf Onlineplattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, ist hierzu erforderlich, dass die Bestellschaltfläche (z.B. ein Button) gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Verbraucherbeschwerden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes signifikant zurückgegangen sind.“ – zum Gutachten (pdf)