Kategorien
Uncategorized

BGH zur Pfändbarkeit des Taschengeldes eines Schuldners in einer Pflegeeinrichtung

Der BGH hat am 30.04.2020, VII ZB 82/17, einen Beschluss gefasst, der bekannt sein sollte. Leitsatz des Gerichts:

Der Anspruch des sich in einer Pflegeeinrichtung befindlichen Schuldners gegen den Träger der Pflegeeinrichtung auf Auszahlung des gegenwärtig auf einem „Taschengeldkonto“ verwalteten Guthabens sowie die künftigen Ansprüche des Schuldners gegen den Träger der Pflegeeinrichtung auf Auszahlung der jeweils monatlich auf dem „Taschengeldkonto“ eingehenden Geldbeträge sind gemäß § 851 Abs. 1 ZPO, § 399 1. Fall BGB jeweils bis zu der Höhe unpfändbar, die in § 27b Abs. 3 SGB XII für den angemessenen Barbetrag geregelt ist.

Diese Vorschriften stehen einer Pfändbarkeit indes grundsätzlich nicht entgegen, soweit das jeweils vorhandene Guthaben den sich aus § 27b Abs. 3 SGB XII für einen Monat anzusetzenden Betrag übersteigt.

Aus der Entscheidung: „§ 399 1. Fall BGB erfasst Forderungen, die aufgrund ihres Leistungsinhalts eine so enge Verknüpfung zwischen den Parteien des Schuldverhältnisses herbeiführen, dass mit einem Wechsel in der Gläubigerposition ein schutzwürdiges Interesse des Schuldners verletzt würde oder die Identität der Forderung nicht gewahrt bliebe, etwa weil die Leistungshandlung im Hinblick auf den Empfänger einen besonderen Charakter annimmt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1985 – VII ZR 31/85, BGHZ 96, 146, juris Rn. 16). Hierzu gehören zweckgebundene Forderungen, soweit der Zweckbindung ein schutzwürdiges Interesse zugrunde liegt

Kategorien
Uncategorized

Ex-BGH-Richter Pape fordert schnelles Inkrafttreten eines 3jährigen Restschuldbefreiungsverfahrens

Richter am Bundesgerichtshof a.D. Professor Dr. Gerhard Pape stellt in seinem Aufsatz „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens – Plädoyer für ein schnelles Inkrafttreten“ in der aktuellen ZInsO 2020, 1347 klar:

Die Begründung des Entwurfs weist das aus der Mottenkiste (…) stammende ordnungspolitische Argument, eine Verkürzung des Verfahrens gehe mit der Gefahr einher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer „sorgenbefreiten“ oder gar missbräuchlichen Überschuldung verleitet werden (…) mit Recht zurück. Dieses Argument ist durch die inzwischen mehr als zwanziggjährige Anwendungszeit der InsO widerlegt. Eine frivole Schuldenmacherei im Hinblick auf die Möglichkeit der Restschuldbefreiung hat es nie gegeben.

Dies ist umso wichtiger, als dass Punkt 9 des Eckpunktepapiers des Konjunkturpakets (dazu unsere Meldung vom 8.6.2020) immer noch Misstrauen atmet („Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung“, Evaluation des Antragsverhaltens der Schuldner „auch im Hinblick auf etwaige negative Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten“).

Kategorien
hamburg

Antwort auf Kleine Anfrage: Strom-, Gas- und Wasserabsperrungen in Hamburg

Unter Bürgerschafts-Drucksache 22/450 ist die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch, Dr. Stephanie Rose und Olga Fritzsche (DIE LINKE) vom 08.06.20 – Betr.: Strom-, Gas- und Wasserabsperrungen in Hamburg – trotz Corona? nachzulesen.

Antwort zu Frage 10: Laut Auskunft des Grundversorgers Vattenfall Europe Sales GmbH sind Sperrungen und Vollstreckungsverfahren während der wegen der Corona-Pandemie verhängten Beschränkungen ausgesetzt worden. Zahlungsrückstände werden weiterhin angemahnt. Kunden haben gemäß Artikel 240 § 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) das Recht, unter bestimmten Bedingungen die Zahlung zu verweigern. In Einzelfällen gewährt die Vattenfall Europe Sales GmbH ihren Kunden auf Anfrage auch weitere Zahlungserleichterungen (wie zum Beispiel Ratenzahlungsvereinbarungen).

Kategorien
Uncategorized

Antrag FDP-Bundestagsfraktion: „Inkassokosten senken, Schuldenfallen vermeiden“

Hier der Hinweis auf die Drucksache 19/20345 vom 24.6.2020 mit dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion „Inkassokosten senken, Schuldenfallen vermeiden“.

Die sorgfältige Lektüre des Antrags lohnt sich. Nicht, weil ihm zuzustimmen wäre, sondern wegen interessanter Stilblüten und skuriler Vorstellungen. Auch versucht sich die FDP in Prosa: „Man muss sich jedoch vor Augen halten, dass die Höhe der Forderung für den Inkassodienst oder die Rechtsanwaltskanzlei keine Auswirkung auf den Arbeitsaufwand hat. Genauso, wie es beim Reifenwechsel keine Rolle spielt, ob kleine Reifen an ein altes Auto oder breite Reifen an teures Auto geschraubt werden – die Handgriffe sind immer die gleichen.“

Kategorien
hamburg

Schriftliche Kleine Anfrage: Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen in Hamburg

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose (DIE LINKE) vom 18.06.20, Bürgerschaft-Drucksache 22/592:

„Betr.: Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen

Einleitung für die Fragen: Am 5. Juni 2018 wurde das Hamburgische Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (HmbAGInsO) geändert. Unter anderem wurde § 3 HmbAGInsO, in dem die Anerkennungsvoraussetzungen für anerkannte Stellen nach § 305 Insolvenzordnung (InsO) festgeschrieben werden, modifiziert. Nunmehr müssen in der Schuldnerberatungsstelle mindestens drei Personen tätig sein und sämtliche in der Stelle tätigen Beratungskräfte sollen über eine geeignete abgeschlossene Ausbildung verfügen.

Kategorien
Uncategorized

Der „vereinfachte Zugang“ zur Grundsicherung nach SGB II wird verlängert – (vorerst) bis zum 30. September 2020

Hier der Hinweis auf den Beitrag von Stefan Sell zur „Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung – VZVV“. Mit der Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für Bedarfe für Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie werden die vom Gesetzgeber in den Sozialschutzpaketen I und II im SGB II, SGB XII und BVG getroffenen Sonderregelungen bis zum 30. September 2020 verlängert (vgl. BMAS)

Kategorien
Uncategorized

iff-Überschuldungsreport 2020: „Big Six der Überschuldungsursachen erweisen sich als robust“

Der iff-Überschuldungsreport 2020 ist erschienen. Dieses Jahr mit einer Sonderauswertung für Hamburg.

Die „Big Six“, also jene Faktoren, die die Mehrheit der Überschuldungsursachen ausmachen, machen über 70% aus. Wie in den Jahren zuvor bestehen sie aus Arbeitslosigkeit bzw. reduzierter Arbeit (19,9 Prozent), Einkommensarmut (12,3 Prozent), Krankheit (10,6 Prozent), Scheidung, Trennung (10,0 Prozent), Konsumverhalten (9,9 Prozent) und gescheiterter Selbstständigkeit (9,4 Prozent).

Kategorien
Uncategorized

BGH: Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II-Leistungen bei einer erweiterten Pfändung (Unterhaltsansprüche)

Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen übergegangener Unterhaltsansprüche der Tochter des Schuldners.

Dieser verdient aber nur 450,- Euro netto und ist ergänzend auf ALG II angewiesen („Aufstocker“). Klare Sache also?

Mitnichten! Denn nach Ansicht des BGH ist es dennoch möglich, dass von diesen 450,- Euro ein Betrag von 100,- Euro im Rahmen einer Pfändung nach § 850d ZPO pfändbar ist. Nachlesbar in dem Beschluss des BGH vom 15.01.2020, VII ZB 5/19 mit dem Leitsatz:

Kategorien
Uncategorized

IAB-Forum: „Warum die Corona-Krise Menschen in der Grundsicherung hart trifft“

Haushalte, die sich in der sozialen Grundsicherung befinden, wurden von den Corona-Einschränkungen in vieler Hinsicht besonders stark getroffen. Denn sie verfügen häufig nicht über die notwendigen Ressourcen, um die Auswirkungen der Krise gut abfedern zu können. Dies legen Befunde auf Basis der Längsschnittstudie Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) aus den Jahren 2017 und 2018 nahe, die im Beitrag des IAB-Forums „Knapper Wohnraum, weniger IT-Ausstattung, häufiger alleinstehend: Warum die Corona-Krise Menschen in der Grundsicherung hart trifft“ (hier als PDF) vorgestellt werden.

Kategorien
Uncategorized

Regierungsentwurf des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) erreicht Bundestag

Der Regierungsentwurf des Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) ist nun im Bundestag. Unter der Drucksachen-Nr. 19/19850 findet sich auch die Stellungnahme des Bundesrates sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung.

Update 18.6.2020: Offenbar hat das PKoFoG den Bundestag nicht nur erreicht, sondern derselbe hat darüber sogar schon gestern debattiert: siehe die Meldung „Aussprache zu Neu­re­ge­lun­gen beim Pfän­dungs­schutz- und Basis­konto„. Der Gesetzentwurf wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

Gleiches gilt für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Basiskonto reformieren und Zugang für alle sicherstellen“ (vgl. unsere Meldung vom 29.5.2020).