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Schriftliche Kleine Anfrage: Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen in Hamburg

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose (DIE LINKE) vom 18.06.20, Bürgerschaft-Drucksache 22/592:

„Betr.: Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen

Einleitung für die Fragen: Am 5. Juni 2018 wurde das Hamburgische Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (HmbAGInsO) geändert. Unter anderem wurde § 3 HmbAGInsO, in dem die Anerkennungsvoraussetzungen für anerkannte Stellen nach § 305 Insolvenzordnung (InsO) festgeschrieben werden, modifiziert. Nunmehr müssen in der Schuldnerberatungsstelle mindestens drei Personen tätig sein und sämtliche in der Stelle tätigen Beratungskräfte sollen über eine geeignete abgeschlossene Ausbildung verfügen. Das Änderungsgesetz trat im Wesentlichen am 13. Juni 2018 in Kraft. Artikel 2 des Änderungsgesetzes enthält eine Übergangsbestimmung: Bestehende Anerkennungen erlöschen nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderungen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die bislang als geeignet anerkannten Stellen eine neue Anerkennung einzuholen.

Am 1. August 2018 – also kurz nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes – begann die Laufzeit der neuen Verträge, mit denen sechs Schuldnerberatungsstellen von der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Durchführung der Schuldnerberatung beauftragt wurden. Ich frage den Senat:

Frage 1: Welche Schuldnerberatungsstellen haben seit dem 13. Juni 2018 eine (neue) Anerkennung nach der aktuellen Fassung des HmbAG-InsO erhalten?

Frage 2: Welche beruflichen Qualifikationen haben die Beratungskräfte der nach dem HmbAGInsO anerkannten Schuldnerberatungsstellen? Bit-te pro Beratungsstelle die beruflichen Qualifikationen entsprechend dem Katalog des § 3 Absatz 2 HmbAGInsO aufschlüsseln und die jeweiligen Stellenanteile (Vollzeitäquivalente) für die Stichtage 13. Juni 2018, 13. Juni 2019 und 13. Juni 2020 angeben.

Frage 3: Welche beruflichen Qualifikationen wurden in den Verträgen, die am 1. August 2018 in Kraft traten, vereinbart? Bitte nach Beratungsstellen aufschlüsseln und die jeweiligen Stellenanteile (Vollzeitäquivalent) nennen.“

Siehe auch: Hamburgische Bürgerschaft verabschiedet neues Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (HmbAGInsO)