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Bundesrat zum neuen „Inkassogesetz“

Diesen Freitag, 5.6.2020, wird sich der Bundesrat unter TOP 22 mit dem Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Bundesrats-Drucksache 196/20) befassen.

Während der federführende Rechtsausschuss dem Bundesrat empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben, regt der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz eine umfangreiche Stellungnahme an. Einzelheiten sind der BR-Drucksache 196/1/20 zu entnehmen. Die Ausschussdrucksache ist eine sehr spannende Lektüre, die sehr zu empfehlen ist!

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MdB Zaklin Nastic: „Schufa blockiert Menschenrechte – Bundesregierung schaut weg“

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage „Vereinbarkeit von Bonitätsbewertungen durch die Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien mit den Menschenrechten“ (BT-Drs 19/18149) inzwischen geantwortet: BT-Drs 19/18641. Dazu gibt es klare Wort von Zaklin Nastic, Sprecherin für Menschenrechtspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

„In ihrer Antwort (…) verweigert sich die Bundesregierung jeglicher kritischer Bewertung der Geschäftspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien um Schufa und Co.

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Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) fordert schnelle Umsetzung der Verkürzung der Restschuldbefreiung

Nach B90/Grüne (siehe B90/Grüne fordern sofortige (!) Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre) fordert nun auch der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) eine schnelle Verkürzung. Aus einem Brief vom 14.5.2020 des Verbandes an Bundesjustizministerin Lambrecht:

„Richtigerweise hat die Europäische Union die nationalen Gesetzgeber verpflichtet, europaweit einheitlich den Zeitraum des Verfahrens zur Restschuldbefreiung auf drei Jahre ohne weitere Voraussetzungen zu begrenzen. Bereits vor der aktuellen Pandemie hat das BMJV im Referentenentwurf vom 13.2.2020 einen ersten Schritt zur Umsetzung dieser Vorgabe unternommen.

Dieser erste Schritt sollte nun schnell umgesetzt werden. Die Möglichkeit einer verkürzten Restschuldbefreiung wird vielen Betroffenen nach dieser Krise einen Neuanfang erleichtern. Dies gilt gerade auch für Unternehmer im KMU-Bereich, die bei der Aufnahme von Unternehmenskrediten regelmäßig gezwungen sind, eine persönliche Mithaftung mit ihrem Privatvermögen zu übernehmen. Sie müssen bei einer Insolvenz ihres Unternehmens meistens auch für sich selbst einen Insolvenzantrag stellen, um nach einer Restschuldbefreiung die Chance eines Neustarts zu bekommen.

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Gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut anlässlich des Internationalen Kindertages 2020

„Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland die Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdient. Dazu appelliert das Bündnis an die politisch Verantwortlichen endlich konkrete Konzepte mit notwendigen Umsetzungsschritten vorzulegen, die allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen ermöglichen!

Jedes fünfte Kind und jede*r fünfte Jugendliche wächst in einem Haushalt auf, in dem Mangel zum Alltag gehört: Mangel an Geld sowie an sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Chancen. Das muss sich ändern: Wir können nicht länger hinnehmen, dass Kindern und Jugendlichen Startchancen genommen werden ihnen bestimmte gesellschaftliche Erfahrungen und Aktivitäten oft dauerhaft verschlossen bleiben. Folgende Grundsätze sind hierbei für die unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände, Gewerkschaften, Stiftungen, Kinderrechtsorganisationen und Einzelpersonen von zentraler Bedeutung:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!