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BGH: vollstreckbarer Auszug aus der Insolvenztabelle kann Nachweis für Vollstreckungsprivileg darstellen

So kann es kommen. Eben noch vermeldeten wir die Entscheidung des AG Zeitz, schon wurden wir auf den gegensätzlichen Beschluss des BGH vom 4. September 2019, VII ZB 91/17 hingewiesen. Dessen Leitsatz lautet:

Durch die Vorlage eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle kann der Gläubiger den Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs.2 ZPO führen, wenn sich daraus ergibt, dass eine solche Forderung zur Tabelle festgestellt und vom Schuldner nicht bestritten worden ist.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 06.06.2020
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AG Zeitz: Kein Vollstreckungsprivileg durch Vorlage eines vollstreckbaren Insolvenztabellenauszugs

Update 9.10.2019: siehe anderslautend der BGH !


Hier der Hinweis auf AG Zeitz, 05.02.2019, Aktenzeichen: 5 M 969/18 (= ZVI 2019, 244)

Daraus: „(Rn 9) [Ein] vollstreckbarer Tabellenauszug – ähnlich wie ein Vollstreckungsbescheid – [ist] nicht dazu geeignet, die Berechtigung des Gläubigers für eine privilegierte Zwangsvollstreckung im Sinne der §§ 850 Buchst. d Abs. 1, 850 Buchst. f Abs. 2 ZPO zu belegen (vgl. Amtsgericht Aurich, Beschluss vom 03.12.2015, Az. 9 IN 145 / 15; Amtsgericht Köln, Beschluss vom 01.12.2016, Az. 73 I RN 485 / 15). Vielmehr muss der Gläubiger die Privilegierung seines Anspruches im Wege der ergänzenden Feststellungsklage jeweils vor dem zuständigen Prozessgericht titulieren lassen.

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Landes-Seniorenbeirat Hamburg: Kultur-Ratgeber für Ältere mit geringem Einkommen

Der Landes-Seniorenbeirat hat in einem Faltblatt Anregungen und Tipps zusammengestellt, wie man Hamburgs vielfältiges Kulturangebot kostenlos oder zu ermäßigten Preisen wahrnehmen kann. Anbieter, die bei kleiner Rente Karten für Theater, Musik- und weitere Veranstaltungen vermitteln, sind mit ihren Kontaktdaten ebenso aufgeführt wie Dienste, die Bücher und Medien bei eingeschränkter Mobilität nach Hause bringen. Informationen gibt es auch hinsichtlich Museen und anderen Anlaufstellen. Schauen Sie hinein – unser Motto: Ohne Moos viel los!

Kultur-Ratgeber für den kleinen Geldbeutel_Juli 2019

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Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)

Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Das Gesetz setzt damit die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einer Höhe von mehr als 100.000 Euro im Jahr zurückzugreifen.“ – Mehr unter BR-Drucksache 395/19.

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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen

„Wohnungslosigkeit ist eng mit gravierender Armut und sozialer Ausgrenzung verbunden und mit einem menschenwürdigen Dasein nicht vereinbar. Über die Größenordnung des Problems und die Frage, wer von Wohnungslosigkeit betroffen ist, gehen die Einschätzungen weit auseinander. Auf Bundesebene und für die meisten Bundesländer liegen keine belastbaren Zahlen vor. Im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung kann über Wohnungslosigkeit bislang nur eingeschränkt und auf Basis von Schätzungen berichtet werden. Diese Schätzungen sind allerdings mit großer Unsicherheit behaftet.

Für die Berichterstattung und für sozialpolitisch fundierte Entscheidungen sind belastbare Informationen über das Ausmaß von Wohnungslosigkeit sowie über die betroffenen Personen für das gesamte Bundesgebiet erforderlich. Die Länder begrüßen deshalb mit Beschluss der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) vom Dezember 2017 die Einführung einer amtlichen bundesweiten Wohnungslosenstatistik.“ – Mehr unter der Bundesratsdrucksache 463/19

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Hamburg Chatbot: „Frag-den-Michel“

Frag-den-Michel ist der neue Behörden-Chatservice der Freien und Hansestadt Hamburg. Ob Sie die Öffnungszeiten oder Anschriften des Einwohnermeldeamtes, der Ausländerbehörde oder des nächstgelegenen Standesamtes suchen, Frag-den-Michel kann ihnen alle Fragen beantworten.

Frag-den-Michel ist ein textbasiertes Dialogsystem, das im Rahmen eines Forschungsprojekts mit dem DAI Labor der TU Berlin entwickelt wird. Es handelt sich um ein Verfahren der künstlichen Intelligenz – ein sogenannter Chatbot – der momentan im Testbetrieb für Auskünfte zur Verfügung steht.“

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Urteil LSG Berlin-Brandenburg: Langfristige „Überbrückungsleistungen“ für Unionsbürger*innen

Aus Harald Thomés aktuellem Newsletter: „Es gibt ein erstes Urteil in einem Hauptsacheverfahren zur Frage der „Überbrückungsleistungen“ nach § 23 Abs. 3 Satz 3 SGB XII für Unionsbürger*innen, die ansonsten von Leistungen nach SGB II bzw. XII ausgeschlossen sind. Das LSG sagt im Kern: Für die „Überbrückungsleistungen“ ist kein gesonderter Antrag erforderlich: Für den Anspruch auf „Überbrückungsleistungen“ sind kein „Ausreisewille“ und keine Ausreiseabsicht erforderlich. Die Überbrückungsleistungen müssen auch über einen Monat hinaus bewilligt werden, solange die Ausländerbehörde das Freizügigkeitsrecht nicht aberkannt hat – im vorliegenden Verfahren bislang zwei Jahre. Alles weitere hier: https://ggua.de/fileadmin/downloads/unionsbuergerInnen/UEberbrueckungsleistungen.pdf

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Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“

Aus Harald Thomés aktuellem Newsletter: „Hubertus Heil hat geplante Änderungen im SGB II und weiterer Gesetze im Rahmen des Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ angekündigt. Dazu habe ich eine Zusammenfassung erstellt. Diese gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2019/Eckpunkte_des.pdf Das Papier des BMAS hier: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Zukunftsdialog/ergebnisbericht.html  (…) Hier die PM des DPWV: www.der-paritaetische.de/presse/zukunftsdialog-arbeitsministerium-paritaetischer-lobt-beteiligungsprozess-als-beispielhaft-und-begrue