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Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)

Mit dem Gesetz sollen Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbeziehern nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, entlastet werden. Hierzu wird die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen. Das Gesetz setzt damit die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um, auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einer Höhe von mehr als 100.000 Euro im Jahr zurückzugreifen.“ – Mehr unter BR-Drucksache 395/19.