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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen

„Wohnungslosigkeit ist eng mit gravierender Armut und sozialer Ausgrenzung verbunden und mit einem menschenwürdigen Dasein nicht vereinbar. Über die Größenordnung des Problems und die Frage, wer von Wohnungslosigkeit betroffen ist, gehen die Einschätzungen weit auseinander. Auf Bundesebene und für die meisten Bundesländer liegen keine belastbaren Zahlen vor. Im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung kann über Wohnungslosigkeit bislang nur eingeschränkt und auf Basis von Schätzungen berichtet werden. Diese Schätzungen sind allerdings mit großer Unsicherheit behaftet.

Für die Berichterstattung und für sozialpolitisch fundierte Entscheidungen sind belastbare Informationen über das Ausmaß von Wohnungslosigkeit sowie über die betroffenen Personen für das gesamte Bundesgebiet erforderlich. Die Länder begrüßen deshalb mit Beschluss der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK) vom Dezember 2017 die Einführung einer amtlichen bundesweiten Wohnungslosenstatistik.“ – Mehr unter der Bundesratsdrucksache 463/19