Weihnachtsgeschenke für Kinder von Eltern mit Arbeitslosengeld II-Bezug

Das Job-Center Harburg/Süderelbe und die Hamburger Toy´s Company: Die Eltern erhalten für jedes Kind von 2 bis 12 Jahren kostenfrei ein Spielzeug, bei kleineren Teilen auch mehr.
Ausgabe: 14. bis 16. Dezember 2009, 9.00 – 14.00 Uhr, im: Job-Center, Harburg/Süderelbe, Am Werder 1, 21073 Hamburg, 3. Stock; im Gebäude über Staples

Quelle: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/Weihnachtsspielzeug2009.pdf

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“Recht auf Stadt”

http://rechtaufstadt.net:

Freitag, 18.12.09, Moorweide (gegenüber Dammtorbahnhof), Auftakt 16.30 Uhr, Start der Parade: 17.00 Uhr

Quelle: http://rechtaufstadt.net/

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Schulden eines erwachsenen Kindes keine außergewöhnliche Belastungen für die zahlenden Eltern

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2005 vom 3. November 2009 (Az.: 6 K 1358/08) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Zahlungen der Eltern (Kläger) für die Schulden ihrer Tochter als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

Quelle: http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/85e/85e46c91-a044-11d4-a736-0050045687ab,d0ecf336-bc45-2120-dbf0-e2077fe9e30b,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

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Sozialgericht Detmold: Hartz-IV-Bezüge sind zu mindern, wenn Eltern ihren Kindern zur Überbrückung von finanziellen Engpässen Geld zukommen lassen

Das Sozialgericht Detmold wies die Klage eines 37-jährigen Arbeitsuchenden ab, der gegen einen Rückforderungsbescheid der Arge gewandt hatte. Grund für die Rückforderung waren mehrere Überweisungen seiner Eltern im Gesamtwert von 630 Euro, die seinem Konto innerhalb der letzten 6 Monate gutgeschrieben worden waren. Die Arge berechnete erneut den Bedarf des Klägers für die Vergangenheit unter Berücksichtigung der Zahlungen der Eltern und forderte den Unterschiedsbetrag gegenüber den bereits gewährten Leistungen zurück.
Urteil vom 19.08.2009, S 18 (23) AS 107/08, nicht rechtskräftig, Aktenzeichen des Landessozialgerichts NRW: L 20 AS 45/09

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/02_12_20092/index.php

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016

BSG: Arbeitslosengeld ist nach einer Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung entsprechend der erworbenen Qualifikation fiktiv zu bemessen

BSG, 03.12.2009, B 11 AL 42/08 R

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=11259&pos=0&anz=54

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Sozialgericht Detmold: Kindergeld zu Unrecht angerechnet

Das entschied die 8. Kammer des Sozialgerichts Detmold auf die Klage eines Arbeitslosen­geld-II-Beziehers. Diesem war seitens der beklagten Arbeitsgemeinschaft das Kindergeld als Einkommen auf seinen Leistungsanspruch angerechnet worden. Wie sich später herausstellte, hatte die Familienkasse für den streitigen Zeitraum jedoch zu Unrecht Kindergeld festgesetzt, da die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorlagen. Sie forderte deshalb die Leistung zurück. Eine solche Rückforderung muss auch die Arbeitsgemein­schaft berücksichtigen – so das Sozialgericht Detmold – wenn sie das Kindergeld vorher als Einkommen angerechnet hat.
Urteil vom 31.03.2009 – S 8 AS 61/08, nicht rechtskräftig – Aktenzeichen des Landessozialgerichts NRW – L 19 AS 35/09

Nachtrag 16.6.2017:

siehe aber BSG Urteil vom 23.08.2011 – B 14 AS 165/10 R – Leitsatz

Entsteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung einer laufenden Einnahme erst nach dem Monat des Zuflusses (hier durch Aufhebung und Rückforderung einer dem Arbeitslosengeldbezug zugrundeliegenden Bewilligungsentscheidung für die Vergangenheit), bleibt es für den Zuflussmonat bei der Berücksichtigung als Einkommen.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 16.06.2017
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Hamburger Gesundheitswegweiser

“Der ‘Hamburger Gesundheitswegweiser’ hilft Ihnen, Informationen und Angebote in Hamburg zu finden, die Sie dabei unterstützen, Ihre Gesundheit zu bewahren, zu fördern oder wiederzuerlangen.”
zur Suche

Quelle: http://www.hamburg.de/gesundheitswegweiser

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016

Creditreform: “Kurzarbeit sei Dank: Stagnation der Verbraucherinsolvenzen”

“Mit 98.800 Fällen (plus 0,4 Prozent) ist es in diesem Jahr – trotz globaler Wirtschaftskrise – nicht zu einem deutlichen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen gekommen. Die (noch) stagnierende Entwicklung hat ihren wesentlichen Grund in den von der letzten Bundesregierung beschlossenen Kurzarbeitsmodellen. Der deutsche Arbeitsmarkt ist durch sie in den letzten zwölf Monaten vor einem ?Absturz? bewahrt worden. Durch die gesicherte Einkommenssituation konnten verschuldete Personen ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Aber knapp ein Siebtel der Verbraucherinsolvenzfälle (14,5 Prozent; Vorjahr: 14,4 Prozent) betrifft Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch ältere Menschen sind 2009 anteilsmäßig stärker von einer Insolvenz betroffen als im Vorjahr.”
Grafik Verbraucherinsolvenzen nach Altersgruppen

Quelle: http://www.creditreform.de/Deutsch/Creditreform/Aktuelles/Creditreform_Analysen/Insolvenzen_Neugruendungen_Loeschungen/4_Verbraucherinsolvenzen.jsp

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SG Fulda: TV gehört zur Erstausstattung der Wohnung

Sozialgericht Fulda, Urteil vom 08. September 2009, Az. S 7 SO 52/08 (rechtskräftig):
Bezieher von SGB XII-Leistungen haben einen Anspruch auf Ausstattung mit einem TVGerät sowie einem geeigneten Empfangsgerät, wenn sie zuvor noch nicht über ein Fernsehgerät verfügten.

Quelle: http://www.sg-fulda.justiz.hessen.de/irj/SG_Fulda_Internet?rid=HMdJ_Search/SG_Fulda_Internet/sub/80e/80e0336b-7e13-521f-012f-31e2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

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SG Detmold: Hartz IV-Empfänger muss sich 500,- EUR Lottogewinn als Einkommen anrechnen lassen

www.kostenlose-urteile.de weist auf Sozialgericht Detmold; Urteil vom 23.10.2009, Aktenzeichen: S 13 AS 3/09 hin.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/Lottospielen-ist-nicht-vernuenftig-Hartz-IV-Empfaenger-muss-sich-500–EUR-Lottogewinn-als-Einkommen-anrechnen-lassen.news8852.htm

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016