Kategorien
Uncategorized

SG Detmold: Hartz IV-Empfänger muss sich 500,- EUR Lottogewinn als Einkommen anrechnen lassen

www.kostenlose-urteile.de weist auf Sozialgericht Detmold; Urteil vom 23.10.2009, Aktenzeichen: S 13 AS 3/09 hin.

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/Lottospielen-ist-nicht-vernuenftig-Hartz-IV-Empfaenger-muss-sich-500–EUR-Lottogewinn-als-Einkommen-anrechnen-lassen.news8852.htm

Hinweis: diese Meldung ist ein automatischer Archiv-Import

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016