Schulden eines erwachsenen Kindes keine außergewöhnliche Belastungen für die zahlenden Eltern

Mit Urteil zur Einkommensteuer 2005 vom 3. November 2009 (Az.: 6 K 1358/08) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Zahlungen der Eltern (Kläger) für die Schulden ihrer Tochter als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

Quelle: http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/85e/85e46c91-a044-11d4-a736-0050045687ab,d0ecf336-bc45-2120-dbf0-e2077fe9e30b,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

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