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„Solidarität statt Konkurrenz – entschlossen handeln gegen Wohnungslosigkeit und Armut“

„Wohnungslosigkeit und Armut“, „Solidarität statt Konkurrenz“ sind die Leitthemen der Bundestagung 2015 der BAG Wohnungslosenhilfe, die vom 09. bis 11. November 2015 in Berlin stattfindet. Zum Tagungsprogramm (pdf)Quelle und mehr.

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Deutscher Verein: „Kopplung des Mindestunterhalts für Kinder an das Existenzminimum nur ein kleiner Schritt in Richtung eines belastbaren Gesamtsystems“

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sieht im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Unterhaltsrecht einen guten Schritt, der jedoch etliche Fragen offen lässt.

Die beabsichtigte Loslösung des Mindestunterhalts für Kinder von den steuerlichen Freibeträgen begrüßt der Deutsche Verein. Allerdings sei die neue konkret vorgeschlagene Regelung nur bedingt geeignet, das verfolgte Ziel eines verlässlicheren, gerechteren und auskömmlicheren Mindestunterhalts für Kinder zu erreichen.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.09.2015
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SZ: „Daten über Langzeitarbeitslose sind irreführend“

Aus der Süddeutschen Zeitung (Online): „Die Daten über Langzeitarbeitslose sind irreführend. Es gibt viel mehr, als offiziell angegeben. Der Fehler liegt im System: Ist ein Betroffener länger krank oder macht eine Fortbildung, dann fällt er aus der Statistik.“ – zum ganzen Bericht von Thomas Öchsner.

Bei dieser Gelegenheit der Hinweis auf www.o-ton-arbeitsmarkt.de, wo regelmäßig auf die Statistik und ihre Fehler hingewiesen wird, z.B. Statistik über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen: Falsche Daten? Egal!

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AG Charlottenburg zur Insolvenzanfechtung von Zahlungen an Schuldnerberatung

Hier der Hinweis auf ein Urteil des AG Charlottenburg vom 08.01.2015, Aktenzeichen: 205 C 194/14 zur Insolvenzanfechtung  (§ 129 Abs 1 InsO, § 133 Abs 1 S 2 InsO, § 143 Abs 1 InsO). Das AG macht Ausführungen zur Darlegungs- und Beweislast bei Zahlungen des Schuldners aus pfändungsfreiem Einkommen sowie zum Wegfall des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bei Einschaltung eines Schuldnerberaters.

Daraus: „Die Beklagte (Anm.: Schuldnerberatung) kann sich demgegenüber nicht darauf berufen, eine Gläubigerbenachteiligung scheide aus, da der Schuldner diese Zahlungen jeweils aus seinem pfändungsfreien Einkommen oder durch Dritte erbracht habe, so dass diese Beträge nie in die Insolvenzmasse gelangt wären.

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vzbv: „Enttäuschende Vorlage zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie als unzureichend. Der Gesetzentwurf bleibe hinter nötigen Regelungen zurück. Aus der Meldung des vzbv: „Der Entwurf selbst setzt im Wesentlichen nur um, was die EU vorgegeben hat. Dabei bleiben viele Punkte offen: „Im Gesetzespaket fehlt eine klare Regelung zur Vorfälligkeitsentschädigung. Das Recht von Verbrauchern, auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu reagieren, wird sogar eingeschränkt“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim vzbv.“ (Quelle und mehr).

Dort auch: Position des vzbv zu Dispo und Beratung | Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (pdf)

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Neue „Düsseldorfer Tabelle“ ab 01. August 2015

Zum 01. August 2015 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 07.01.2016
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Urteilstext zur BGH-Entscheidung VIII ZR 19/14 liegt nun vor

Wir hatten letzten Monat über die BGH-Entscheidung zum Kündigungsrecht des Vermieters eines Insolvenzschuldners berichtet. Der Urteilstext und die Leitsätze zu BGH, Versäumnisurteil vom 17. Juni 2015 – VIII ZR 19/14 liegen nun vor:

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BGH zu Bonitätsbeurteilung als (hinzunehmende) Meinungsäußerung

BGH, Urteil vom 22. Februar 2011 – VI ZR 120/10

  1. Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen
    handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB.
  2. Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt eines Eingriffs in
    den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheiden grundsätzlich
    aus, wenn die als Meinungsäußerung zu qualifizierende Bonitätsbeurteilung
    auf einer zutreffenden Tatsachengrundlage beruht.

Vorinstanzen:

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Hinz&Kunzt-Karte: Viele Flüchtlinge leben in armen Stadtteilen

„Wer in Hamburg aus der Tür tritt und einen Kilometer geht, wird auf eine Flüchtlingsunterkunft treffen“, sagt Sozialsenator Detelf Scheele (SPD). Ein Blick auf unsere Unterkunftskarte zeigt: Auf reiche Stadtteile trifft diese Aussage bislang nicht zu. – zur ganzen Hinz&Kunzt-Meldung

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AG Düsseldorf: Bescheiniger nach § 305 InsO muss selbst persönlich die Beratung des Schuldners vornehmen

In Ergänzung zu AG Potsdam zur persönlichen Beratung im Sinne des § 305 InsO hier der Hinweis auf Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 3.2.2015, 513 IK 233/14. Daraus: „Der Eröffnungsantrag vom 09.10.2014 ist unzulässig, da ein ordnungsgemäßer außergerichtlicher Einigungsversuch des Schuldners nicht erfolgt ist. (…) Die von dem Steuerberater Herr S ausgestellte Bescheinigung ist zwar grundsätzlich von einer geeigneten Person ausgefüllt worden, jedoch ist ebenfalls unstreitig, dass dieser den Schuldner nicht persönlich beraten hat. Wie von diesem selbst eingeräumt, hat sich dieser lediglich anhand der ihm vorgelegten Unterlagen davon überzeugt, dass das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt worden sei. Insoweit kann dahingestellt bleiben, was genau hierunter zu verstehen sein soll, [… denn es ist] zwingend notwendig, dass der Bescheiniger selbst persönlich die Beratung des Schuldners vornimmt, was vorliegend nicht geschehen ist.“