Die Bundesregierung hat heute den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Es soll der Verbraucherschutz bei der Vergabe von Immobiliardarlehen gestärkt werden. Zudem sieht der Entwurf ein verpflichtendes Beratungsangebot bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme eines Dispokredits vor.“ – siehe: PM des BMJV und Regierungsentwurf (pdf). Ergänzung vom 10.09.2015: siehe nun auch Drucksache 18/5922
Es sollen u.a. neu in das BGB eingefügt werden:
- § 504a Beratungspflicht bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit
- § 505a Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen
Das Gesetz soll im Wesentlichen am 21.3.2016 in Kraft treten.
Siehe auch unsere Meldung vom 16.2.2015: „Referentenentwurf zu Immobilien- und Dispokrediten“ mit Stellungnahmen.