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Deutscher Verein: „Kopplung des Mindestunterhalts für Kinder an das Existenzminimum nur ein kleiner Schritt in Richtung eines belastbaren Gesamtsystems“

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sieht im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Unterhaltsrecht einen guten Schritt, der jedoch etliche Fragen offen lässt.

Die beabsichtigte Loslösung des Mindestunterhalts für Kinder von den steuerlichen Freibeträgen begrüßt der Deutsche Verein. Allerdings sei die neue konkret vorgeschlagene Regelung nur bedingt geeignet, das verfolgte Ziel eines verlässlicheren, gerechteren und auskömmlicheren Mindestunterhalts für Kinder zu erreichen. „Dass das Existenzminimum direkte Grundlage für den Mindestunterhalt für Kinder sein soll und der Umweg über die steuerlichen Freibeträge entfällt, ist richtig“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Nicht nachzuvollziehen ist aber, warum als Basis für den Mindestunterhalt der Existenzminimumbericht nur jedes zweite Jahr verwendet werden soll.“ Das schaffe neue Unstimmigkeiten und Fehlentwicklungen.

Der Deutsche Verein appelliert an die Bundesregierung, den jeweiligen Existenzminimumbericht rechtzeitig genug zu erstellen, um daraus den Mindestunterhalt ableiten zu können. Daher sei der vorgelegte Referentenentwurf nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Ergänzung 12.8.2015:

Die Bundesregierung hat am 12. August den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts sowie des Unterhaltsverfahrensrechts beschlossen. – siehe hier

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.09.2015