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Bunderat stimmt „Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos“ zu

Update: der Gesetzestext des PKoFoG findet sich unter https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2020/bgbl1_2020_54.pdf#page=12


Der Bundesrat hat heute einer Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos zugestimmt, die der Bundestag am 8. Oktober 2020 beschlossen hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf einen bedeutsamen Umstand hin: „Zur sog. „faktischen Unterhaltspflicht“ erfolgte keine Änderung/Ergänzung des § 850f ZPO. Die Vorschrift wurde im Gegenteil aus Schuldnersicht sogar verschärft, da sie jetzt nur noch bei vorliegenden gesetzlichen Unterhaltspflichten angewendet werden darf.“

Damit droht, dass die Überlegungen im Beitrag Rein / Zimmermann zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei sozialrechtlicher Einstandspflicht in Stief- und Patchwork-Familien hinfällig werden.