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Kleine Anfrage: Rundfunkbeitrag und Zwangsvollstreckungen

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 21.05.15
Betr.: Rundfunkbeitrag und Zwangsvollstreckungen (Drucksache 21/550):

„Über die „Reform“ der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag gibt es in der Öffentlichkeit seit ihrer Einführung zum 1. Januar 2013 erhebliche Diskussionen. Regelmäßig sind Meldungen über seine soziale, wirtschaftliche und datenschutzrechtliche Schieflage zu vernehmen. Entrichtet ein Haushalt diesen Beitrag nicht, so muss mit einer Zwangsvollstreckung gerechnet werden. Nach Medienberichten kommt es pro Monat bundesweit zu circa 60.000 Vollstreckungsersuchen an die Vollstreckungsbehörden.
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Hamburgerinnen und Hamburger haben bei der Entrichtung der Rundfunkbeiträge Außenstände? Bitte die Fallzahlen und die Summe der Außenstände zum 31.12.1013, zum 31.12.2014 und aktuell aufführen.
2. Wie viele Vollstreckungsersuchen sind aufgrund nicht gezahlter Rundfunkbeiträge seit 2013 beim zentralen Vollstreckungsgericht Hamburgs, dem Amtsgericht Hamburg-Mitte, eingegangen?
3. Wer tritt bei den Vollstreckungsersuchen als Gläubiger auf? (…)“

Siehe bei dieser Gelegenheit auch:
Schriftliche Kleine Anfrage  der Abgeordneten Ksenija Bekeris (SPD) vom 06.04.2009 und Antwort des Senats
Betr.: Was passiert bei rückständigen GEZ-Gebühren und wie viel kostet die Vollstreckung?
Drucksache 19/2722