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BMJV: Flächendeckendes Angebot zur Verbraucherschlichtung

„Die Bundesregierung hat am 27. Mai 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten beschlossen.
Mit dem neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz wird der rechtliche Rahmen für ein flächendeckendes Angebot zur Verbraucherschlichtung geschaffen. Künftig können Verbraucher und Unternehmer für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen die Hilfe staatlicher oder staatlich anerkannter Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen.“ – Quelle und mehr

Ergänzung 17.6.2015 – siehe auch:

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 17.06.2015