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BGH zur Umwandlung einer Lebensversicherung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes

Die Entscheidung des BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 – IV ZR 223/15, dürfte eine Pflichtlektüre sein. Die Möglickeit der Umwandlung einer Lebensversicherung in eine pfändungsgeschütze Versicherung wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Doch kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt an, denn:

„Zwar nehmen zahlreiche Stimmen in der Literatur an, Pfändungsschutz nach § 851c ZPO trete bereits ein, sobald dem Versicherer das Verlangen des Versicherungsnehmers nach § 167 VVG zugegangen sei. (…)  Eine solche Vorverlagerung des Pfändungsschutzes entspricht aber nicht der gesetzlichen Regelung. (…)  Dabei ist im Interesse der Rechtssicherheit und des Gläubigerschutzes sowie zum Schutz vor Missbrauch allein entscheidend, ob die Lebensversicherung die Voraussetzungen des § 851c ZPO zum Zeitpunkt der Pfändung bereits erfüllt, die Umwandlung also erfolgt ist.“ (Rn 14f)

Die gerichtliche Leitsätze:

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Änderungen im Unterhaltsrecht

„Die Bundesregierung plant Änderungen im Unterhaltsrecht. Ein Gesetzentwurf (18/5918) sieht vor, die rechtlichen Grundlagen in Hinblick auf den Mindestunterhalt, das vereinfachte Verfahren im Kinderunterhaltsgesetz und Regelungen im Auslandsunterhaltsgesetz zu überarbeiten.

Der Mindestunterhalt soll sich nach Willen der Bundesregierung nicht mehr am steuerrechtlich geprägten Kinderfreibetrag orientieren, sondern an das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum minderjähriger Kinder anknüpfen.

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Wohnkosten betragen mehr als ein Drittel des privaten Konsums

Pressemitteilung Nr. 333 vom 10.09.2015 des Statistischen Bundesamtes:
„Mit durchschnittlich 845 Euro im Monat gaben die privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2013 mehr als ein Drittel (35 %) ihrer Konsumbudgets für den Bereich Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe mitteilt, war das der größte Anteil an den Konsumausgaben.

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SoVD-Präsident: „Alltag der Hartz-Bezieher wird falsch abgebildet“

„Der Sozialverband SoVD übt scharfe Kritik an der laut Medienberichten geplanten Anpassung der Hartz IV-Regelsätze. „Die angekündigte Erhöhung zeigt erneut, dass die Berechnungsmethode falsch ist. Denn sie bildet den Alltag der Betroffenen nicht lebensecht ab“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer. Der Verbandspräsident fordert: „Es braucht eine transparente und bedarfsgerechte Regelsatzfindung. So hat es auch das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung in das Stammbuch geschrieben.“

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Statistisches Bundesamt vermeldet weniger Insolvenzen im 1. Halbjahr 2015

Das Statistische Bundesamt hat heute die neuen Insolvenzzahlen veröffentlicht. Anmerkung zu den Zahlen.
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BaFin erleichtert Eröffnung von Konten für Flüchtlinge

Flüchtlinge haben ab sofort übergangsweise die Möglichkeit, auch dann ein Basiskonto zu eröffnen, wenn sie kein Dokument vorlegen können, das der Pass- und Ausweispflicht in Deutschland genügt. Dazu hat die BaFin in Absprache mit dem Bundesfinanzministerium Übergangsregelungen geschaffen. – Quelle und mehr: www.bafin.de.

Ergänzung 10.9.2015: siehe auch die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP), MdHB, Drucksache 21/1489

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Rechtsanwalt Schaller: Leistungen nach dem SGB II für Auszubildende und ihre Kinder

Rechtsanwalt Joachim Schaller (Hamburg) setzt sich in einem umfangreichen Skript mit den sozialrechtlichen Leistungsansprüchen von Auszubildenden mit dem Bezug zum SGB II auseinander. Dabei geht es zum  einen um die nicht ausgeschlossenen Leistungen nach § 27 SGB II, um ausländische Studierende, Bezieher von Leistungen nach den Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungshilfe für behinderte Auszubildende und vieles mehr.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.09.2015
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„Einstweiliger Rechtsschutz – wie geht das und was kann man damit erreichen“

An dieser Stelle der Hinweis auf ein Referat: „Einstweiliger Rechtsschutz – wie geht das und was kann man damit erreichen“ von Amelie Schummer, Sozialrechtlerin beim IG Metall Vorstand: pdf-dokument – Quelle: www.erwerbslos.de (Meldung 16.7.2015)

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Broschüre: „Schulden und Inhaftierung“

Das Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg GbR hat eine Broschüre namens „Schulden und Inhaftierung“ herausgegeben. Diese ist zu finden unter http://www.nwsh-bw.de/bsb.pdf

 — NEU 17.07.2017: Informationsbroschüre „Schulden und Inhaftierung“

Bei dieser Gelegenheit erinnern wir an die Fachtagung „Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe“ vom 8.-9. Okober 2015 in Stralsund

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 17.07.2017
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AG SBV-Information zu Kindergeld und P-Konto

Die AG SBV hat aufgrund der Änderungen beim Kindergeld eine Information für die Praxis herausgegeben. Es wurde erstellt von Dr. Carsten Homann, Pamela Wellmann, Prof. Dieter Zimmermann und Thomas Zipf. Das Papier Sie als PDF unter  www.schuldnerberatung-sh.de.