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Fachtagung „Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe“ vom 8.-9. Okober 2015 in Stralsund

„Ohne Schuldenregulierung keine Resozialisierung, so Professor Dieter Zimmermann, aus einem Beitrag im Buch „Ökonomische Faktoren in der Straffälligenhilfe“, Herausgeber Karl Heinrich Schäfer/Helmut Bunde.

Bereits 1970 veröffentlichte Anton Stehle in der ZfStrVo 1970, 292 ff. einen Beitrag mit dem ähnlichen Titel: „Ohne Schuldenregulierung scheitert die Resozialisierung“. Schon damals thematisierte er die wirtschaftliche Misere vieler Strafgefangenen/ Strafentlassener und zeigte auf, dass ein Berg von Schulden die soziale Eingliederung erschwert und erneute Straffälligkeit begünstigt. In den 1960er- und 1970er-Jahren trat Überschuldung vorrangig als Phänomen bei Straffälligen und Wohnungslosen auf und war allenfalls noch in der Sucht- und Drogenarbeit von Bedeutung.

Erst 1977 wurde bei der Stadtverwaltung in Ludwigshafen die erste spezi­alisierte Schuldnerberatungsstelle eingerichtet. Dass sich Schuldner- und Insolvenzberatung zu einem eigenständigen interdisziplinären Arbeitsfeld mit Schwerpunkt auf der Sozialen Arbeit entwickeln würde, war nicht absehbar. Vieles an Basiswissen und Sanierungs-Knowhow – speziell zur Gesamtsanierung nach dem Fondsmodell – wurde aus dem Arbeitsfeld Straffälligenhilfe übernommen, das durchaus als „Wiege“ der sozialen Schuldnerberatung bezeichnet werden kann.“

Ziele der Tagung:

  • Aufgaben und Probleme der sozialen Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe umreißen.
  • Best-Practice-Beispiele in den Arbeitsfeldern Bewährungshilfe, Strafvollzug und Maßregelvollzug vorstellen.
  • Bundesweite Kommunikationsplattform für Erfahrungsaustausch und Weiterentwicklung schaffen.
  • Reformnotwendigkeiten aufzeigen (z.B. Resozialisierungsfonds in allen Bundesländern verankern, Schuldnerschutz für Strafgefangene und Maßregelvollzugspatienten verbessern)
  • Fernziel: eine Netzwerkkooperation Wissenschaft, Praxis, Legislative und Administrative.

Details sowie Tagungsprogramm / Anmeldung