Wer das Drehkreuz am Eingang passierte, stimmte automatisch einer Preiserhöhung zu: Diese Geschäftspraxis hat das Landgericht (LG) Bamberg der RSG Group GmbH untersagt, die Fitnessstudios der Marke McFIT betreibt. Das LG sieht darin eine aggressive geschäftliche Handlung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen das Vorgehen des Unternehmens geklagt.
LG Bamberg, 15.03.2024, 13 O 730/22 – nicht rechtskräftig. Mehr unter: www.vzbv.de/urteile/urteil-vorgehen-bei-preiserhoehung-mcfit-studios-unzulaessig
Dort wird auch auf eine vergleichbare Entscheidung bei einer Preiserhöhung durch das Fitnessstudio-Unternehmen clever fit gerichtlich stoppen. Auch hier sollten Mitglieder automatisch neuen Preisen zustimmen, indem sie das Drehkreuz am Studioeingang passierten. Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 081 O 1161/23).