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BGH zur privilegierten Pfändung der Unterhaltsvorschußkasse

BGH, Beschluss vom 17. September 2014 – VII ZB 21/13, Leitsäzte des Gerichts:
„a) Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 Satz 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberechtigte von dem Schuldner Unterhalt nach § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG verlangt.
b) Ein Verlangen von Unterhalt im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 2 UVG ist insbesondere anzunehmen, wenn

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Wanderausstellung „Prekäres Leben, Prekäre Arbeit, Prekäre Zukunft“ vom 6. – 28.11.2014 in Hamburg

„Prekäre Arbeit hat viele Gesichter und kann jede/n treffen. Die Fotos des Fototeams ver.di Hessen zeigen Beispiele prekärer Arbeit und prekären Lebens und lassen Junge und Alte, Frauen und Männer, Gering- und Hochqualifizierte zu Wort kommen. Auch bei uns vor Ort gibt es zahlreiche Menschen, deren Leben und Arbeiten als prekär bezeichnet werden können. Sie können von ihrem Verdienst allein nicht leben und schauen mit großer Unsicherheit in die Zukunft.“
Haus der Kirche, Saal, Harburger Ring 20, 21073 Hamburg (donnerstags, 16:00 bis 19.00 Uhr, freitags, 16:00 bis 19:00 Uhr, sonnabends, 09:00 bis 13:00 Uhr), Veranstalter: KDA Nordkirche in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Hamburg-Harburg – Details

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Caritas: „Bürgerschaftliches Engagement kein Ersatz für sozialstaatliche Leistungen“

„Bürgerschaftliches Engagement darf nicht auf seinen gesellschaftlichen Nutzen reduziert oder gar als Ersatz für notwendige sozialstaatliche Leistungen missverstanden werden“, stellt Caritas-Präsident Peter Neher klar.

Welche Voraussetzungen für bürgerschaftliches Engagement förderlich sind war eines der zentralen Themen der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes, die gestern Mittag in Fulda zu Ende ging. (…) Auch über die Bedeutung von Lebensmittelausgaben und Tafeln [Anmerkung: siehe www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=tafel] wurde diskutiert. Neher erinnerte an das Grundrecht, dass jeder hilfebedürftige Mensch Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hat. Dazu gehöre ohne jeden Zweifel eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln. „Dass Lebensmittelausgaben und Tafeln eine Realität in unserem Land sind, macht deutlich, dass es Mängel in der Existenzsicherung gibt, die so nicht hingenommen werden dürfen“, kritisiert Neher.

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„Aktivierung – Kontrolle – Entmündigung: Was wird aus der Sozialen Arbeit?“

Veranstaltung am 6.11.2014, 18 Uhr, des „Hamburger Netzwerks SGB II – Menschen – Würde – Rechte“ im Centro Sociale mit Prof. Dr. Norbert Wohlfahrt, Ev. Hochschule Bochum:
Aktivierung – Kontrolle – Entmündigung: Was wird aus der Sozialen Arbeit?

„Durch die Arbeitsvorgaben der Kostenträger werden immer mehr Bereiche der Sozialen Arbeit gezwungen, sich den behördlichen Zielen von Aktivierung und Kontrolle der AdressatInnen anzupassen. Im Dienste sozialtechnologischer Steuerungsmodelle soll sich die Soziale Arbeit nicht
an den Interessen und Bedürfnissen der AdressatInnen orientieren, sondern an den Leitlinien staatlichen Verwaltungshandelns, wie es z.B. das Konzept des Förderns und Forderns darstellt.

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VG Köln Klagen gegen Rundfunkbeitragsbescheide erfolglos

VG Köln 16.10.2014, 6 K 6618/13 und 6 K 7041/13:
„Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 im privaten Bereich für jede Wohnung erhoben wird, ist verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden. Das hat im Anschluss an gleichlautende Entscheidungen anderer Gereichte heute das Verwaltungsgericht Köln in zwei Verfahren entschieden. Das Gericht wies die Klagen ab, die sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag für private Haushalte richteten. Die Kläger hatten vor allem geltend gemacht, der neu eingeführte haushaltsbezogene Rundfunkbeitrag stelle keinen Beitrag, sondern eine unzulässige Steuer dar. Zudem verstoße er gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil er unabhängig von der Zahl der im Haushalt lebenden Personen und dem Vorhandensein von Rundfunkgeräten in der Wohnung erhoben werde. 

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Jahresfachtagung der BAG-SB 2015

Jahresfachtagung der BAG-SB 2015 – Vorankündigung:
Die nächste Jahresfachtagung der BAG-SB findet gemeinsam mit der Fachtagung zum 25. jährigen Bestehen der LAG-Nordrhein-Westfalen vom 06.05. – 08./09.05.2015 in Dortmund statt.

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Trotz Anti-Abzocke-Gesetz ist unerlaubte Telefonwerbung ein tägliches Ärgernis

Die Verbraucherzentrale Hamburg meldet: „Unerlaubte Telefonwerbung stellt trotz des vor einem Jahr in Kraft getretenen Anti-Abzocke-Gesetzes immer noch ein tägliches Ärgernis für viele Menschen in Deutschland dar. Das ist die Zwischenbilanz einer bundesweiten Umfrage der Verbraucherzentralen, an der sich Verbraucher seit drei Monaten auf den Internetseiten von insgesamt 16 Verbraucherzentralen beteiligen können.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 15.05.2015
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vzbv zu den Strompreisen: „Keine Entlastung in Sicht“

Senkung der EEG-Umlage droht zu verpuffen – vzbv fordert Energiewendefonds. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich weiterhin auf hohe Strompreise einstellen. Zwar wird die EEG-Umlage zum Jahreswechsel sinken – ob dies bei den Stromkunden ankommt, ist allerdings fraglich. Zudem drohen neue Belastungen durch Netzausbau und Kapazitätsmärkte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher, die Energiewende aus einem Energiewendefonds zu finanzieren.

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iff: „LG Frankfurt geißelt die sittenwidrige Durchsetzung von Hedgefonds übernommener Kredite“

Hier der Hinweis auf eine Meldung des instituts für finanzdienstleistungen (iff) „LG Frankfurt geißelt die sittenwidrige Durchsetzung von Hedgefonds übernommener Kredite„.

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VG Stuttgart zum Rundfunkbeitrag: „keine europarechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken“

Das VG Stuttgart hat in zwei Musterverfahren die Klagen gegen den Südwestrundfunk (SWR) wegen der Rundfunkbeitragspflicht abgewiesen (Entscheidungen vom 1.10.2014; 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14). Siehe die Pressemitteilung des Gerichts sowie die JURIS-Meldung. Gegen die Urteile wurde die Berufung zugelassen. Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteile Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.