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Caritas: „Bürgerschaftliches Engagement kein Ersatz für sozialstaatliche Leistungen“

„Bürgerschaftliches Engagement darf nicht auf seinen gesellschaftlichen Nutzen reduziert oder gar als Ersatz für notwendige sozialstaatliche Leistungen missverstanden werden“, stellt Caritas-Präsident Peter Neher klar.

Welche Voraussetzungen für bürgerschaftliches Engagement förderlich sind war eines der zentralen Themen der Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes, die gestern Mittag in Fulda zu Ende ging. (…) Auch über die Bedeutung von Lebensmittelausgaben und Tafeln [Anmerkung: siehe www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=tafel] wurde diskutiert. Neher erinnerte an das Grundrecht, dass jeder hilfebedürftige Mensch Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hat. Dazu gehöre ohne jeden Zweifel eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln. „Dass Lebensmittelausgaben und Tafeln eine Realität in unserem Land sind, macht deutlich, dass es Mängel in der Existenzsicherung gibt, die so nicht hingenommen werden dürfen“, kritisiert Neher.

Die Caritas trete entschieden für eine sozialstaatlich garantierte Existenzsicherung ein, in der die Versorgung mit Lebensmitteln durch die Regelsätze gesichert ist. Darüber hinaus sei es ein zentrales Anliegen der Caritas, Tafeln mit Beratungsdiensten zu vernetzen, um die Rechte der Nutzer zu stärken und die Selbsthilfekräfte zu stärken. Die Bereitschaft vieler Menschen, sich in diesem Bereich ehrenamtlich zu engagieren, sei „unbedingt zu würdigen“, so Neher.

Vom 14. bis 16. Oktober haben rund 170 Delegierte aus dem gesamten Bundesgebiet über zentrale sozial- und verbandspolitische Fragen diskutiert. Der Delegiertenversammlung gehören Vertreter der Diözesan- und Orts-Caritasverbände, aus Fachverbänden und Ordensgemeinschaften an.“ – Quelle: Pressemitteilung der Caritas