Kategorien
Uncategorized

SG Gießen: Nicht immer darf ein Jobcenter Leistungen wegen eines zu hohen Sparguthabens ablehnen

Sozialgericht Gießen, Urteil vom 15.07.2014, Az.: S 22 AS 341/12: Das Guthaben muss einem Hilfebedürftigen auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Mit jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil hat das Sozialgericht Gießen daher der Klage einer alleinerziehenden Mutter aus dem Wetteraukreis stattgegeben und das Jobcenter Wetterau zur Zahlung von Hartz IV Leistungen verurteilt.