BGH zur Heilung von Obliegenheitsverstoss (PDF)

BGH, Beschluss vom 18. Januar 2010 – IX ZB 211/09:
a) Die Restschuldbefreiung kann nicht versagt werden, wenn der Schuldner die Aufnahme einer Tätigkeit nachträglich mitteilt und den dem Treuhänder vorenthaltenen Betrag bezahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist. b) Die Restschuldbefreiung kann nicht versagt werden, solange der Schuldner nach freiwilliger Offenbarung eines Obliegenheitsverstoßes aufgrund einer Vereinbarung mit dem Treuhänder Teilzahlungen erbringt, die zu einem vollständigen Ausgleich des vorenthaltenen Betrages führen können.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=87876fdde006d62edc0dcb1e29ed7529&nr=51357&pos=13&anz=62

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Tacheles: Zur Entscheidung des BVerfG zu den Regelleistungen und der Härtefallregelung

www.tacheles-sozialhilfe.de

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/HarztIV_Ueberpruefungsantraege2.asp

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Fortbildung zum P-Konto in Hamburg am 24.06.2010 (PDF)

“Das neue Pfändungsschutzkonto (sog. P-Konto)”
Für Schuldner- und InsolvenzberaterInnen, SozialarbeiterInnen und andere Fachkräfte aus der Sozial- und Verbraucherberatung, Referent: Hans Peter Ehlen (FSB)
Stiftung Grone-Schule Hamburg, Heinrich-Grone-Stieg 1, 20097 Hamburg, 24.06.10 von 9:15 ? 16:15 Uhr

Quelle: http://www.lag-sb-hh.de/material/2010/FSB-P-Konto.pdf

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Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Keine Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden während Insolvenzverfahren

Während des Laufs eines Insolvenzverfahrens ist eine Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse nicht zulässig. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 14. April 2010 entschieden.
Pressemitteilung VG Trier, Nr. 11/2010, Urteil vom 14. April 2010 ? 5 K 11/10.TR

Quelle: http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/613/broker.jsp?uMen=613ee69d-b59c-11d4-a73a-0050045687ab&uCon=57b5c42e-0cb3-8216-2577-54777fe9e30b&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

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Bundestag beschließt Härtefallregelung für Hartz-IV-Bezieher (PDF)

Drucksache 17/1465, Artikel 3a: neuer Absatz 6 des § 21 SGB II
dazu Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes, zitiert im Sozialticker

Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701465.pdf

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Rechtsprechungsticker von Tacheles KW 17 / 2010

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1912

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“Energieberatung, wo jeder Euro zählt”

” Ab sofort bieten der Caritasverband zu Hamburg e.V. (Caritas) und die HAB Hamburger Arbeit – Beschäftigungsgesellschaft mbH in zunächst in drei Bezirken kostenlose Beratung fürs Energiesparen in einkommensschwachen Haushalten an. Das Angebot richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Sozialhilfe. Die Caritas berät in den Bezirken Mitte und Bergedorf, die HAB ist zuerst in Harburg aktiv.
Die Energiesparhelfer machen zunächst eine Bestandsaufnahme in der Wohnung. In einem zweiten Besuch bauen sie kostenlos mitgelieferte Energiespar-Soforthilfen wie zum Beispiel Energiesparlampen oder abschaltbare Steckerleisten ein und geben Empfehlungen zu energiesparenden Verhaltensweisen. Terminvereinbarung Stromspar-Check: Telefon 040 / 180 464 22
vgl. auch www.stromspar-check.de

Quelle: http://www.caritas.de/2338.asp?id=24822&page=1&area=cvovhamb

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Internationale Finanzdienstleistungs-Konferenz 2./3. Juli 2010 in Hamburg

Auch im Jahr 2010 findet in Hamburg wieder die alljährliche “Konferenz zu Finanzdienstleistungen” statt: “Finanzdienstleister und Verbraucherschutz – zwei Welten?”

Aus dem Programm:
• Effiziente außergerichtliche Einigung: Umschuldung, Inkasso, Vergleiche
• Erste Erfahrungen mit der Verbraucherkreditrichtlinie ? Umsetzung, Kosten, Verbrauchernutzen
• Anbieter, Verbraucherzentralen und Schuldnerberater ? Strukturen für die Zusammenarbeit: Vertrauen und Grenzen
• Folgen aus dem Urteil zur Nichtigkeit von Zinsklauseln u.a.

Quelle: http://www.verantwortliche-kreditvergabe.net/index.php?id=2855

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FHH: Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

“(…) III. Integration statt Ausgrenzung – Selbstbestimmte Teilhabe für alle Menschen:
(…) • Handlungskonzept Schuldenprävention: Zur Vermeidung von Überschuldungssituationen privater Haushalten werden von der BSG eine Reihe von Maßnahmen geplant. (BSG) (…)”

Quelle: http://www.hamburg.de/ej2010/projekte/2194572/projekte-ej2010.html

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IAB: Kundenzufriedenheit im SGB II – Arbeitsvermittler im Urteil der ALG-II-Empfänger

“Das SGB II räumt dem Dienstleistungsgedanken in der Arbeitsvermittlung einen hohen Stellenwert ein. Mit intensiver Beratung und Betreuung sollen bessere Integrationserfolge erzielt werden. Das IAB legt nun Ergebnisse einer repräsentativen Untersuchung vor, in der drei Jahre nach Einführung der Reform Arbeitslosengeld(ALG)-II-Empfänger zu ihren Erfahrungen im Umgang mit den Mitarbeitern der SGB-II-Träger befragt wurden.”

Quelle: http://www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k100416a01

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