Kategorien
Uncategorized

Der Praktische Fall (12): Zustellung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid nach Umzug des Schuldners

Eine Gläubigerin nimmt einen Schuldner laut Angaben im Mahnverfahren aus „Überziehung des Bankkontos … Anspruch aus Verbraucherdarl.vertrag …“ in Anspruch. Es ergeht zunächst ein Mahnbescheid und dem folgend am 26.06.2024 ein Vollstreckungsbescheid. Nach den Mahnakten soll der Vollstreckungsbescheid dem Schuldner am 29.06.2024 unter der Adresse B.straße, R. – durch Einlegen in den Briefkasten – zugestellt worden sein.

Die Forderung hält der Schuldner für falsch. Er berichtet auch, dass er seit 01.09.2023 nicht mehr in der B.straße in R leben würde. Er hätte sich auch sofort beim zuständigen Einwohnermeldeamt umgemeldet.

Was tun? Gerne zunächst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag.