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Bürgerschaft Hamburg: Aktuelle und zukünftige Lage der Schuldnerberatung – Finanzierung und neue Herausforderungen

Hier der Hinweis auf die Bürgerschafts-Drucksache 23/5725: Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Grutzeck (CDU) vom 19.10.26 und Antwort des Senats

Betr.: Aktuelle und zukünftige Lage der Schuldnerberatung – Finanzierung und neue Herausforderungen (II)

Auszüge aus der Antwort des Senats:

„Mit dem Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) wird Artikel 36 der Richtlinie (EU) 2023/2225 umgesetzt. (…) Mit diesen Einkommensgrenzen und einem zusätzlichen Ermessensspielraum für Einzelfälle trägt Hamburg dem Grundsatz Rechnung, Verbraucherinnen und Verbraucher nicht unangemessen zu belasten.

Zudem hat die Bundesregierung anerkannt, dass die bestehenden Beratungsstrukturen der Länder und Kommunen fortgeführt werden können und das Gesetz nicht auf deren Veränderung abzielt. Die Hamburger Struktur der Schuldnerberatung und die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit den Schuldnerberatungsstellen können daher fortgeführt werden.

Wesentliche zusätzliche Kosten werden nach derzeitiger Einschätzung nicht erwartet. (…)

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 16.786 und im ersten Halbjahr 2026 8.649 Kurz- und Notfallberatungen durchgeführt. (…)

Lediglich bei der AWO AQtivus gGmbH finden rund 25 Prozent der Beratungen digital statt. Bei den anderen liegt die Nachfrage unter 1 Prozent oder wurde gar nicht in Anspruch genommen. (…) Schwierigkeiten bestehen bei einer für beide Seiten nutzbaren Softwarelösung und der Ausstattung der Ratsuchenden, die häufig nur über Smartphones verfügen. Zudem ist die gemeinsame Sichtung umfangreicher Unterlagen wesentlicher Bestandteil der Schuldnerberatung. Insbesondere das Aufnahmegespräch mit Anamnese sowie das Abschlussgespräch, bei dem die Inhalte des Insolvenzantrags erläutert und Unterlagen gemeinsam durchgegangen werden, eignen sich nur eingeschränkt für eine OnlineBeratung. (…)

Für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 sind im fortgeschriebenen Plan des Haushaltsplanentwurfs jeweils 5.525.000,00 Euro für die Schuldner- und Insolvenzberatung vorgesehen. (…)

Die für Soziales zuständige Behörde übt keine Fachaufsicht über die Banken aus. Die Aufsicht über die Umsetzung und Einhaltung des § 497a BGB obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.“