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Aktionsplan: Keine Sozialleistungen für per Haftbefehl gesuchte Personen (II)

Hier der Hinweis auf die Schriftliche Frage 77, in der BT-Drucksache 21/8312, https://dserver.bundestag.de/btd/21/083/2108312.pdf#page=53.

Verurteilte Personen mit offenem Haftbefehl im Bezug von Grundsicherungsleistungen

Von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele rechtskräftig verurteilte Personen, gegen die ein offener Haftbefehl besteht, beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (sortiert nach Art der Straftaten), und wie will die Bundesregierung verhindern, dass der im von ihr geplanten „Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch“ (https://table.media/assets/berlin/aktionsplan_bmas.pdf), vorgesehene Leistungsausschluss zu Wohnungsverlust oder Wohnungslosigkeit und dadurch zu zusätzlichem Hilfebedarf nach §§ 67 ff. SGB XII führen könnte?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 29. September 2026

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Personen, gegen die ein offener Haftbefehl vorliegt, gleichzeitig Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten. Die konkrete gesetzliche Umsetzung der im „Aktionsplan der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung“ vorgesehenen Maßnahmen bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.