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Bürgergeld: Anhörung und BT-Entscheidung

Update 4.11.2022: der Bundesrat hat eine abgespeckte Version der Ausschussempfehlung angenommen; siehe BT-Drs. 20/4226 (mit Gegenäußerung der Bundesregierung) sowie Bundestagsmeldung.


Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasst sich in einer öffentlichen Anhörung mit der Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz, 20/3873). 

Die Sitzung beginnt am Montag, 7. November 2022, um 12.45 Uhr und dauert voraussichtlich zwei Stunden. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf mobilen Endgeräten übertragen. Sachverständigenliste. Mehr und auch die schon vorliegenden Stellungnahmen finden sich hier.

Die finale Abstimmung soll dann schon drei Tage später am Donnerstag, 10. November 2022, 9 Uhr nach knapp 70-minütiger Debatte erfolgen.

Schon heute war das Vorhaben Thema im Bundesrat. Die dortige Ausschuss-Empfehlung (BR-Drucksache 456/1/22) enthält viele Änderungen/Ergänzungen, die noch der kritischen Betrachtung bedürfen.

Es soll etwa ein neuer „§ 8a Mitwirkungsbereitschaft“ eingefügt werden, der einen vollständigen Entzug der Leistungen nach dem SGB II ermöglichen soll: Abs. 2 des Entwurfs: „Wer durch ausdrückliche Erklärung oder durch sein Verhalten eindeutig zu erkennen gibt, nachhaltig nicht bereit zu sein, den Verpflichtungen zur Annahme zumutbarer und existenzsichernder Arbeit nachzukommen (…) hat keinen Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetzbuch;“

Das Bundesverfassungsgericht habe, so in der Begründung, mit Urteil vom 5. November 2019 (Az. 1 BvL 7/16) einen vollständigen Wegfall der Leistungen für zulässig erklärt (Randnummer 209)

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.11.2022