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Bundesrat stoppt Gesetz zu Schuldnerberatungsdiensten

Das im November letzten Jahres vom Bundestag verabschiedete Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucherinnen und Verbraucher fand am 8. Mai 2026 im Bundesrat keine Zustimmung und kann vorerst nicht in Kraft treten.

Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Auffassungen von Bundestag und Bundesrat zu finden und das Vorhaben doch noch umzusetzen.

Quelle und mehr: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1065/1065-pk.html#top-86

Aus den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drucksache 436/1/25):

„Mit der Verpflichtung der Länder werden vor dem Hintergrund des mit der Erweiterung des Kreises der Ratsuchenden ausgelösten verstärkten Zugangs in die soziale Schuldnerberatung bei den Ländern erhebliche Mehrkosten ausgelöst, deren Höhe noch nicht abschließend quantifizierbar ist. (…)

Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung nicht versucht hat, gemeinsam mit den Ländern Anhaltspunkte zur Kalkulation der anfallenden Mehrkosten zu entwickeln. Er hält fest, dass dieses Versäumnis nicht zulasten der Länder gehen darf. (…)

Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob bzw. inwieweit private Gläubiger, wie beispielsweise Darlehensgeber und Inkassounternehmen, gesetzlich verpflichtet werden können, sich an der Finanzierung der unabhängigen Schuldnerberatungsdienste zu beteiligen.“

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