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Überblick zu aktuellen Gesetzesänderungen im SGB II

Harald Thomé gibt in seinem Newsletter einen Überblick zu den aktuellen Änderungen im SGB II. Die Wichtigsten sind:

  1. Öffnung des Härtefallmehrbedarfes auf einmalige Bedarfe, aber nur wenn ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist“ (§ 21 Abs. 6 SGB II – neu).
  2. Ausdehnung des Schwangerenmehrbedarfes bis Ende des Monats der Entbindung (§ 21 Abs. 2 SGB II-neu)
  3. Streichung der Ausschlussgründe des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Ziff. C) SGB II, somit Umsetzung des EUGH Urteils vom 6.10.2020; Rechtssache C‑181/19.
  4. Einführung eines Bedarfes bei Schülern für Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften bestehen, in Umsetzung der BSG Urteile von Mai 2019 (§ 21 Abs. 6a SGB II – neu).
  5. Einen höheren Warmwassermehrbedarf nur noch, wenn dieser mit separater Zähleinrichtung nachgewiesen wurde (§ 21 Abs. 7 SGB II-neu).
  6. Absetzbetrag für Grundrentenbezieher, in Höhe von 100 € und weitere 30 %, des Brottorentenbetrages, max. aber ½ des Eckregelsatzes, also 223 € (§ 11b Abs. 2a SGB II iVm. § 82a SGB XII – neu).  
  7. Erhöhung des Grundfreibetrages für Einkünfte aus Ehrenamt, Übungsleiter und Bundes-, sowie Jugendfreiwilligendienst von 200 € auf 250 € monatlich (§11b Abs. 2 SGB II – neu)
  8. Verlängerung der Vereinfachten Antragstellung aus Anlass der COVID-19-Pandemie bis zum 31. März 2021 (§ 67 Abs. 1 SGB II – neu)
  9. Anrechnungsfreiheit von Wirtschaftshilfen zur Abfederung von Einnahmeausfällen, die ab dem 2. November 2020 infolge der vorübergehenden Schließung von Betrieben und Einrichtungen entstanden sind (Novemberhilfe und Dezemberhilfe) (§ 1 Abs. 1 Nr. 13 ALG II-V – neu)
  10. Anrechnungsfreiheit von Wirtschaftshilfen die auf Grund des Förderelements „Neustarthilfe“ des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III für den Zeitraum von Dezember 2020 bis Juni 2021 gezahlten pauschalierten Betriebskostenzuschüsse für Soloselbständige gezahlt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 14 ALG II-V- neu)

Siehe auch https://www.erwerbslos.de/images/Das_%C3%A4ndert_sich_f%C3%BCr_Erwerbslose_und_Arme_zum_1.1.21.pdf