Die Betreiberin der Fitnessstudio-Kette Holmes Place kündigte Mitgliedern per E-Mail an, dass sich die Jahrespauschale für ihren Handtuchservice erhöht. Der neue Preis sollte automatisch gelten, sofern sie sich nicht aktiv vom Handtuchservice abmelden. Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied das Landgericht Berlin: Die Preiserhöhung war unwirksam, die E-Mail irreführend. Holmes Place muss eine Berichtigungs-Mail an alle Betroffenen schicken.
Landgericht Berlin II, 19.03.2026, 52 O 86/25 – nicht rechtskräftig
Quelle: www.vzbv.de/urteile/fitnessstudio-unwirksame-preiserhoehung-fuer-handtuchservice
