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Antrag LINKE-Hamburg: „Notsituation der armen Haushalte lindern: Wohnkostenlücke in Hamburg schließen“

Die LINKE beantragt zur Wohnkostenlücke – dazu unsere Meldung vom 10.8.2021 – (Drs. 22/6436), dass der Senat aufgefordert wird

  1. zu prüfen, inwiefern bei den 17.000 Haushalten die Regelung zur 10-prozentigen Überschreitung der Angemessenheitsgrenze für Bedarfe für Kosten der Unterkunft und Heizung aufgrund von Wohnort oder Lebensumständen entgegen der rechtlichen Möglichkeit nicht ausgeschöpft wurde, und diese zu korrigieren.
  2. durch die Überarbeitung der Angemessenheitsprüfung in der Fachanweisung zu den Bedarfen Unterkunft und Heizung mit dem Ziel einer flexibleren Überschreitung der Angemessenheitsgrenze, als es durch die bestehende 10-ProzentRegelung möglich ist, insbesondere bei Familien und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, der rechtlichen Grundlage in § 22 Absatz 1 SGB II gemäß eine Verwirklichung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu verankern.
  3. verbindliche rechtliche Mindeststandards zur Wohnraumvermietung festzulegen und zu veröffentlichen, um Missbrauch vonseiten des Vermieters zu verhindern.
  4. aufgrund der enormen Inflationsrate von 4,1 Prozent und der weiterhin bestehenden Pandemie zwecks Sicherung des Existenzminimums bis zur Überarbeitung der unter 1. und 2. genannten Punkte die Differenz von gezahlten Mieten und überwiesenen Wohnkosten vollumfänglich zu übernehmen.
  5. der Bürgerschaft bis zum 01.03.2022 Bericht zu erstatten.

Vorgestern hat die Hamburgische Bürgerschaft diesen Antrag nicht abgelehnt, sondern an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überwiesen.