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OLG Rostock zu Preisklauseln einer Sparkasse für die Übersendung von Kontoauszügen

OLG Rostock 2. Zivilsenat, Urteil vom 21.10.2015, 2 U 23/15:

Preisklauseln einer Sparkasse für die Übersendung von Kontoauszügen sind der Inhaltskontrolle unterworfen und im Falle des Verstoßes gegen § 675d Abs. 3 BGB unwirksam.