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vzbv-Sammelklage: Letzte Chance für E.ON-Fernwärmekunden

Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm läuft die Zeit: Betroffene haben noch bis 14. September 2026 Zeit, um sich für die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die E.ON Energy Solutions GmbH anzumelden. Der Eintrag ist kostenlos und online möglich.

Worum geht es bei der Fernwärme-Sammelklage gegen E.ON?

Die E.ON Energy Solutions GmbH (E.ON) ist ein bundesweiter Fernwärmeanbieter. Seine Preise ermittelt das Unternehmen anhand von Formeln mit festen und variablen Faktoren. So kann sich bei laufenden Verträgen der Wärmepreis ändern, den das Unternehmen von seinen Kund:innen fordert. Das ist grundsätzlich zulässig, wenn so eine Formel bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt. In den vergangenen Jahren kam es bei E.ON zu auffallend hohen Preissteigerungen.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein.

Mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale auf sammelklagen.de/verfahren/eon können Verbraucher:innen prüfen, ob sie bei der Klage mitmachen können.

Die Klage betrifft Kund:innen von E.ON, die einen Fernwärmevertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Ob der Vertrag noch läuft, spielt keine Rolle. Die betroffenen Fernwärme-Versorgungsgebiete in Hamburg:

  • Hamburg-Bergedorf-West
  • Hamburg-Bergstedt, Volksdorfer Damm
  • Hamburg-Hanhoopsfeld
  • Hamburg-Lohbrügge-Nord
  • Hamburg-Marmstorf
  • Hamburg-Rahlstedt-Meiendorf
  • Hamburg-Rahlstedt-Ost

Quelle und mehr: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/sammelklage-letzte-chance-fuer-eon-fernwaermekunden