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SG Hamburg zur örtlichen Jobcenter-Zuständigkeit bei Wohnsitzauflage (12a AufenthG)

RA Dirk Audörsch weist auf das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 20.04.2026 zum Aktenzeichen S 39 AS 3368/20 hin.

Dort ging es um die Frage, welches Jobcenter zuständig ist (§ 36 Abs. 2 SGB II), wenn es eine Wohnsitzauflage gem. § 12a AufenthG gibt, jedoch eine Person sich in einem anderen Bundesland aufhält. Siehe westkuestenanwalt.com