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„Mussten ALG-II-Berechtigte wegen fehlerhaften Wirtschaftlichkeitsrechners Wohnungen räumen?“

Drucksache 21/3676, Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 16.03.16
Betr.: Mussten ALG-II-Berechtigte wegen fehlerhaften Wirtschaftlichkeitsrechners Wohnungen räumen?
In Drs. 21/2450 heißt es, der Senat könne grundsätzlich nicht innerhalb einer Parlamentarischen Anfrage auswerten, wie viele Bedarfsgemeinschaften seit dem Jahr 2011 aufgrund der Fehlerhaftigkeit im Wirtschaftlichkeitsrechner unberechtigt zur Senkung der Kosten der Unterkunft aufgefordert worden seien. Die Antwort lässt zudem vermuten, dass der Wirtschaftlichkeitsrechner trotz Gesetzesänderung im Jahr 2011 nicht geändert wurde. In dem Zeitraum von 2011 bis 2015 hat es aber im Durchschnitt 1.500 richterlich angeordnete Zwangsräumungen gegeben (vergleiche Drs. 21/2450).
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: ()