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Reader zur Internationalen Konferenz zu Finanzdienstleistungen 2016 (iff)

Anfang des Monats fand die Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen 2016 statt. Der Reader dazu ist nun auf den Seiten des instituts für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht: www.iff-hamburg.de/download/konferenz/reader/reader-fdl-konferenz-2016.pdf.

Unter anderem zu den Themen:

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LAG Schuldnerberatung Hessen bietet Infoblatt „Basiskonto – Recht auf ein Girokonto“ an

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen bietet Informationsblätter in vielen verschiedenen Sprachen an. Nun gibt es auch ein Infoblatt zum Thema  „Basiskonto – Recht auf ein Girokonto“. Hier direkt zur deutschsprachigen Variante. Andere Sprachen finden sich im Link zuvor.

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„Strohmann“ als selbständig wirtschaftliche Tätigkeit

AG Ludwigshafen, Beschluss vom 29.02.2016 – 3 b IN 226/15: Die „Tätigkeit“ als sogenannter Strohmann des tatsächlichen Gewerbetreibenden ist eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit iSv § 304 I InsO. Insoweit genügt es, dass der Schuldner nach außen als selbstständig wirtschaftlich Tätiger aufgetreten ist. Das Insolvenzgericht muss in einem solchen Fall nicht von Amts wegen ermitteln, ob der gesetzte Rechtsschein zugetroffen hat oder nicht. (Leitsatz des Gerichts)

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BGH zur Insolvenzanfechtung: Zahlungen vom P-Konto anfechtungsfest?

Gestern hatten wir hier auf BGH, 07.04.2016, Aktenzeichen: IX ZR 145/15 hingewiesen und uns dabei auf den die „Prämie als Insolvenzforderung“ konzentriert. Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die Entscheidung auch unter dem Aspekt der Insolvenzanfechtung bedeutsam ist.

Das Urteil kann nämlich so gelesen werden, dass Zahlungen vom P-Konto in aller Regel zur Anfechtungsfestigkeit der Zahlungen führen.

Siehe aus dem Urteil:

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Bundesverfassungsgericht erklärt Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld II-Sanktionen für unzulässig

Beschluss vom 06. Mai 2016 – 1 BvL 7/15 – dazu die PM des Gerichts vom 2.6.16: „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha [Anmerkung: siehe Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig] festgestellt. (…) Das Vorlagegericht war der Auffassung, dass die Sanktionsregelung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1, Art. 12 Abs.1 GG sowie mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbar sei.

Der Vorlagebeschluss entspricht jedoch nur teilweise den Begründungsanforderungen. Er wirft zwar durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf.

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BGH: Ansprüche des Versicherers auf Prämien für einen privaten Krankenversicherungsvertrag aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen

Hier der Hinweis auf eine wichtige Entscheidung des BGH zur Einordnung von Krankenversicherungsbeiträgen: Urteil vom 7. April 2016 – IX ZR 145/15 – Leitsätze des Gerichts:

  • Ansprüche des Versicherers auf Prämien für einen privaten Krankenversicherungsvertrag aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen. – InsO § 38
  • Zahlt der Schuldner eine Versicherungsprämie für seinen privaten Krankenversicherungsvertrag in bar aus einem nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO unpfändbaren Geldbetrag, fehlt es an einer Gläubigerbenachteiligung. – InsO § 129 Abs. 1; ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 8
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OLG Rostock zu Preisklauseln einer Sparkasse für die Übersendung von Kontoauszügen

OLG Rostock 2. Zivilsenat, Urteil vom 21.10.2015, 2 U 23/15:

Preisklauseln einer Sparkasse für die Übersendung von Kontoauszügen sind der Inhaltskontrolle unterworfen und im Falle des Verstoßes gegen § 675d Abs. 3 BGB unwirksam.

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Zahlungskonto für Flüchtlinge und Geduldete – Identifikationsprüfungsverordnung

„Am 19. Juni 2016 wird das Zahlungskontengesetz in Kraft treten. (…) An einer entscheidenden Stelle wurde allerdings dem insoweit eindeutigen Willen des europäischen Richtliniengebers nicht entsprochen: Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Passus in § 4 Geldwäschegesetz (GwG) nicht gestrichen, nach dem zur Kontoeröffnung ein Identifikationsdokument vorliegen muss, das der „Pass- und Ausweispflicht“ genügt. Aus unserer Sicht ist das Erfordernis der „Pass- und Ausweispflicht“ eine ausländerrechtliche Maßgabe, die nicht der Geldwäscheprävention dient.

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Aus der Loge ins Leben: Kulturloge Hamburg heißt jetzt KulturLeben Hamburg

Seit 2011 vermittelt die Kulturloge Hamburg kostenlos freie Kulturplätze an Menschen mit geringem Einkommen. Aus markenrechtlichen Gründen legt die Kulturloge Hamburg ihren Namen ab und heißt seit dem 1. Juni 2016 KulturLeben Hamburg.

Siehe: www.kulturleben-hamburg.de/

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Freitag (10.6.): OnlineChat anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung

Anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung führen wir OnlineChats durch. Dann haben überschuldete Personen und andere Interessierte die Möglichkeit, mit professionellen Schuldnerberaterinnen und -beratern über das Thema Schulden und wie dagegen angegangen werden kann, zu chatten. Die Teilnahme am Chat ist kostenlos und auch anonym möglich.

Dazu einfach am Freitag, 10.6.2016, von 14 bis 15 Uhr die Seite https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/chat/ aufrufen.