Heute wurde auf der Seite des BMJV, www.bmjv.de/…/2026_Ins_Verwalter.html, der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger“ veröffentlicht.
Aus dem dort ebenfalls verlinkten FAQ: „Es soll ein gesetzlicher Rahmen für den Berufszugang und die Berufsausübung von Insolvenzverwaltern geschaffen werden. Der Entwurf sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
- Zulassung: Künftig sollen Personen nur dann zum Insolvenzverwalter bestellt werden können, wenn sie über eine Zulassung verfügen.
- Berufsträgerregister: sollen in eine bundeseinheitliche Liste aufgenommen werden. Auf diese Liste sollen Gerichte zugreifen können, wenn sie in konkreten Fällen Berufsträger auswählen und bestellen.
- Aufsicht: Die Tätigkeit der Berufsträger soll einer verfahrensübergreifenden Aufsicht unterstellt werden. So sollen Verstöße gegen Berufspflichten effektiv sanktioniert werden können.
- Kammer der insolvenzrechtlichen Berufsträger: Die Zulassung und Aufsicht soll den Berufsträgern zur Ausführung in Selbstverwaltung überlassen werden; hierzu sollen sich die die Berufsträger zu einer Kammer zusammenschließen, die dann insbesondere als Zulassungsstelle und berufsaufsichtsführende Stelle fungieren soll.
Der Berufsverband der deutschen Insolvenzverwalter und Sachwalter begrüßt die gesetzgeberische Initiative. Siehe die Pressmitteilung des VID: www.vid.de/pressemitteilung/berufsrecht-fuer-insolvenzverwalterinnen-referentenentwurf-des-bmjv-ebnet-weg-fuer-allgemeinverbindliche-regeln-zur-ausbildung-zulassung-und-berufsausuebung/
