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VZ Hamburg: Widerruf von Immobiliendarlehen weiterhin möglich

„Viele Verbraucher haben in den letzten Monaten laufende oder bereits abgewickelte Immobiliendarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen und bessere Konditionen mit ihren Kreditinstituten aushandeln können. Für Immobilienkredite, die zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 unterzeichnet wurden, erlischt am 21. Juni 2016 das ewige Widerrufsrecht. Kreditverträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, können hingegen weiterhin widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen nicht standhält. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin, die Kreditnehmern rät, auch neuere Verträge prüfen zu lassen.“ – Quelle und mehr: http://www.vzhh.de/presse/476994/widerruf-von-immobiliendarlehen-weiterhin-moeglich.aspx

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Klaus Ernst (LINKE): Mindestlohn zu niedrig – Kein Schutz vor Hartz IV

„Der gesetzliche Mindestlohn soll laut Bundesregierung einen „angemessenen Mindestschutz“ liefern. Doch in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage belegt sie selbst: der Mindestlohn für  einen in Vollzeit erwerbstätigen Single deckt nicht das anerkannte durchschnittliche Existenzminimum (SGB II).“ – Quelle und mehr: http://linksfraktion.de/nachrichten/mindestlohn-niedrig-kein-schutz-hartz/

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Das „Recht auf Girokonto für Alle“ (Basiskonto) ist da !

Hier haben wir die wichtigsten Infos zum Basiskonto auf einer eigenen Seite zusammgengetragen: www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto/

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SoVD: Rentenerhöhung schützt nicht vor Altersarmut

Zur Verabschiedung der Rentenanpassung 2016 im Bundesrat erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Auch die stärkste Rentenerhöhung seit 23 Jahren ändert nichts an dem eigentlichen Problem. Über 536.000 Rentner sind bereits heute in der Grundsicherung. Das darf bei aller Freude über die Rentenerhöhung nicht vergessen werden. Und deshalb muss insbesondere die Frage nach der Höhe des Rentenniveaus auf die politische Tagesordnung. Es darf keinesfalls wie bisher gewollt auf 43 Prozent abgesenkt werden. Eine entsprechende Kurskorrektur ist überfällig.“ – Lieber nicht arm dran – die Informationskampagne des SoVD zum Thema Altersarmut

 

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SCHUFA Kredit-Kompass 2016: „Kreditverhalten der Deutschen bleibt vorbildlich“

Aus der Pressemitteilung der SCHUFA vom 2.6.2016: „Auch in Zeiten des zunehmenden digitalen Konsums mit seinem riesigen und jederzeit verfügbaren Angebot zeigen die Verbraucher in Deutschland, dass sie verantwortungsbewusst mit Geld und Finanzierungen umgehen.

Der Vorstandsvorsitzende der SCHUFA Holding AG, Dr. Michael Freytag, fasst die Ergebnisse zusammen: „Das Kreditverhalten der deutschen Verbraucher ist über alle Altersgruppen hinweg vorbildlich. 97,6 Prozent der abgeschlossenen Kredite wurden reibungslos zurückbezahlt. Das ist erneut ein erfreulich hohes Niveau. Mit 90,7 Prozent unverändert hoch ist auch der Anteil der Verbraucher, zu denen die SCHUFA ausschließlich positive Merkmale gespeichert hat.“ – zum Kreditkompass 2016

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Präsentation Vortrag von Prof. Ulf Groth: „Back to the roots“ – oder wohin geht die Entwicklung der Schuldnerberatung?“

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Rheinland – Pfalz e.V. führte Ende Mai eine Veranstaltung mit Ulf Groth durch:

„Back to the roots“ – oder wohin geht die Entwicklung der Schuldnerberatung? Aspekte für eine Schuldnerberatungsagenda 2020 „Wenn man nicht weiß woher man kommt, weiß man auch nicht wo es hingehen soll!?“

Den Vortrag von Prof. Ulf Groth finden Sie hier (Teil1 / Teil2 – beide Links: SFZ Mainz).

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BGH zum die Insolvenzanfechtung ausschließenden „schlüssigen Sanierungskonzept“

BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 – IX ZR 65/14 – Leitsätze

„a) Den Gläubiger, der die (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, trifft die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzeptes erlangt hat.
b) Der Gläubiger kann nur dann von einem schlüssigen Sanierungskonzept des Schuldners ausgehen, wenn er in Grundzügen über die wesentlichen Grundlagen des Konzeptes informiert ist; dazu gehören die Ursachen der Insolvenz, die Maßnahmen zu deren Beseitigung und eine positive Fortführungsprognose. (…)“

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Oberlandesgericht Hamm: Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung

„Was passiert mit der gemieteten gemeinsamen Ehewohnung nach der Scheidung? Nach § 1568a Bürgerliches Gesetzbuch wird das Mietverhältnis nach der rechtskräftigen Scheidung nur mit dem Ehegatten fortgesetzt, der in der Wohnung bleibt. Der andere, der ausgezogen ist, soll dann keine Miete mehr zahlen und dem Vermieter auch nicht mehr für Mietausfälle haften müssen.

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AG Göttingen: persönlicher Kontakt des § 305-Bescheinigers mit dem Schuldner erforderlich

AG Göttingen, Beschluss vom 20.04.2016 – 74 IK 74/16 – Leitsätze des Gerichts

Eine wirksame Bescheinigung auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens – und Vermögensverhältnisse gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO setzt einen persönlichen Kontakt des Bescheinigers mit dem Schuldner voraus. Ein telefonischer Kontakt genügt nicht

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Wegweisendes Mietwucher-Urteil bestätigt

Wer heruntergekommene Zimmer zu überhöhten Preisen vermietet, macht sich des Mietwuchers schuldig: Dieses Urteil des Amtsgerichts Altona (dazu: unsere Meldung vom 26.10.2015) hat das Landgericht Hamburg nun bestätigt (Urteil vom 31.5.2016; 316 S 81/15; pdf). Die Entscheidung erhöht die Erfolgschancen von Klagen gegen Abzock-Vermieter. – Quelle und mehr: www.hinzundkunzt.de/mietwucher-urteil-bestaetigt/