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Zur vorzeitigen / sofortigen Restschuldbefreiung, wenn keine Forderungen angemeldet werden

Kann die Restschuldbefreiung auch dann gem. § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 InsO n.F. vorzeitig erteilt werden, wenn die Verfahrenskosten gestundet wurden?

Das AG Aurich sagt ja (Beschl. vom 20.11.15, 9 IK 395/14). Hier der Hinweis auf den sehr lesenswerten Kommentar von RA Kai Henning dazu: www.infodienst-schuldnerberatung.de.

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Kleine Anfrage: „Gibt es inzwischen eine Weisung zur Entlastung bei Darlehensrückzahlungen SGB II?“

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 14.12.15 und Antwort des Senats – Drucksache 21/2591 (pdf): „Gibt es inzwischen eine Weisung zur Entlastung bei Darlehensrückzahlungen SGB II?

Die Darlehensvergabe an Leistungsberechtigte nach dem SGB II ist nach dem § 42a SGB II und Arten der §§ 22, 24 sowie 27 SGB II geregelt. Demnach beträgt die Tilgung

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SWR-Sendung „Inkasso-Forderungen: was tun?“

Hier der Hinweis auf eine Sendung des SWR vom 29.12.2015, die wie folgt in der Mediathek der ARD angekündigt wird: „Haben Sie auch schonmal Post oder E-Mails von Inkasso-Unternehmen bekommen und können deren Forderung nicht nachvollziehen? Ob und wann sie eine Inkasso-Forderung (nicht) ignorieren dürfen, weiß Jurist Christian Gollner.“

www.ardmediathek.de/tv/Kaffee-oder-Tee/Inkasso-Forderungen-was-tun

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DGB: Hartz-IV-Sätze heute weniger wert als vor 11 Jahren

„Zwar werden die Hartz-IV-Regelsätze zum Jahresbeginn leicht angehoben – trotzdem haben Hartz-IV-Empfänger heute weniger Geld zum Leben als zum Start des Hartz-Systems im Jahr 2005. Denn die Preise sind seit 2005 deutlich stärker gestiegen als die Hartz-Sätze. Das zeigt eine DGB-Analyse.“ – mehr: www.dgb.de

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Deutsches Kinderhilfswerk: Erhöhung von Kindergeld und Hartz IV-Regelsatz für Kinder völlig unzureichend

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die Erhöhung des Kindergeldes und des Regelsatzes für Kinder im Hartz IV-Bezug zum 1. Januar 2016 als völlig unzureichend. „Zwei Euro mehr Kindergeld und drei Euro Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz IV-Bezug sind ein Hohn.

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Ein Jahr Mindestlohn: Mehr reguläre Beschäftigung gerade in Niedriglohnbranchen

„Auch nach knapp einem Jahr hat der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland unter dem Strich keine negativen Arbeitsmarkteffekte gebracht. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im Gegenteil spürbar gestiegen, und zwar gerade in traditionellen Niedriglohnbranchen. So lag etwa im Gastgewerbe die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im September 2015 um 6,5 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

Zurückgegangen ist lediglich die Zahl oft sehr niedrig bezahlter und schlecht abgesicherter Minijobs, was zum Teil aber daran liegen dürfte, das diese Arbeitsverhältnisse in reguläre Stellen umgewandelt wurden. Das zeigen die neuesten vorliegenden Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, die Dr. Thorsten Schulten, Mindestlohnexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet hat.“ – Quelle und mehr: www.boeckler.de

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Hartz IV: Paritätischer wirft Bundesregierung statistische Willkür vor und fordert 491 Euro Regelsatz

Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2016 um lediglich 5 Euro auf dann 404 Euro. In einer aktuellen Studie weist der Verband der Bundesregierung manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nach, die zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Der Verband fordert eine Korrektur und die Anhebung der Regelsätze um 23 Prozent auf 491 Euro. – Quelle und mehr: www.der-paritaetische.de

Siehe auch Widerspruch einlegen: Hartz IV Regelleistungen verfassungswidrig! (www.gegen-hartz.de) und Bericht von Hinz&Kunzt.

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Mietraum² erschienen

Die neue „Mietraum²“ von Mieter helfen Mietern ist erschienen: http://www.mhmhamburg.de/…/Mietraum_02_2015.pdf

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Betriebskostenabrechnungen nach dem 31.12.2015 sind verspätet – Nachzahlungspflicht der Mieter entfällt

Der MIETERVEREIN ZU HAMBURG weist darauf hin, dass Betriebskostenabrechnungen für den Zeitraum vom 01.01.2014 – 31.12.2014 bei den Mietern bis zum 31.12.2015 vorliegen müssen. Versäumt der Vermieter diese Frist schuldhaft, ist er mit Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter ausgeschlossen. Dabei kommt es nicht auf das Datum der Absendung durch den Vermieter an, sondern auf den Zeitpunkt des Zuganges beim Mieter.