Diesen Freitag (15.1.2016) wird der Bundestag die ersten Beratungen zum „Zahlungskontengesetz“ (Drucksache 18/7204; TOP 17) und zur Reform der Insolvenzanfechtung (Drucksache 18/7054; TOP 20) durchführen. Siehe www.bundestag.de/…/tagesordnung-150/…
Monat: Januar 2016
Seit dem 01.01.2016 werden alle Erwerbsfähigen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, einheitlich in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuzuordnen sind. Der bisherige Vorrang der Familienversicherung beim ALG II-Bezug gilt dann nicht mehr. Was bedeutet das? Siehe
Fast jedes fünfte Kind in Deutschland (19 Prozent) lebt in einem Haushalt, der von Einkommensarmut betroffen ist. Im Verlauf der letzten Jahre stagnierte die Kinderarmut auf diesem hohen Niveau, sie ist allerdings im Vergleich zum Höchststand Mitte der 2000er Jahre gesunken. Höhe und Entwicklungstendenzen der Kinderarmut unterscheiden sich regional stark. Das zeigen die neuesten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung für alle Bundesländer und detailliert für insgesamt 39 Regionen der Bundesrepublik ausgewertet hat. – Quelle und mehr: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. sucht für ihre Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Bad Segeberg und Bornhöved zu sofort eine/n Schuldner- und Insolvenzberater/inmit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Die Stelle ist ggf. auch teilbar. Bewerbungsfrist: 31.1.2016. Details: www.vzsh.de/mediabig/238601A.pdf.
An dieser Stelle der Hinweis auf den Beschluss des LG Gera vom 3.12.2015 zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan mit dem Aktenzeichen 5 T 630/15. Siehe LG Gera_5 T 630-15.
Hat sich ein Richter im Rahmen seines Ermessens dazu entschieden, die Gläubiger gem. § 307 Absatz 1 InsO förmlich zum Schuldenbereinigungsplan anzuhören, muss die Aufnahme des Verfahrens nach § 311 InsO nachvollziehbar sein. Das Gericht hat von seinem Ermessen Gebrauch zu machen.
Im Dezember meldet die Bundesagentur für Arbeit 2,68 Millionen Arbeitslose. Das gesamte Ausmaß der Menschen ohne Arbeit bildet die offizielle Zahl jedoch nicht ab. Denn mehr als 790.000 De-facto-Arbeitslose sind nicht in der Arbeitslosen-, sondern in der separaten Unterbeschäftigungsstatistik enthalten. – Details: www.o-ton-arbeitsmarkt.de
Letzten Mittwoch hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen“ vorgelegt: BT-Drucksache 18/7204.
„Danach sollen Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Möglichkeit haben, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden.
Zum Januar 2016 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Nachdem das Wohngeld sechs Jahre lang unverändert geblieben ist, wurden die Leistungen nunmehr erhöht. Am Jahresende 2014 haben in Hamburg 11.302 Haushalte Wohngeld bezogen, wobei die durchschnittliche Wohngeldzahlung EUR 131,– betrug (Quelle: Statistikamt Nord).
Ein 8-seitiges DIN-A5-Flugblatt (gefaltet) „Neues Wohngeld 2016“, welches ausführlich über die Voraussetzungen eines Wohngeldantrages bzw. über Rechte und Pflichten der Mieter in diesem Zusammenhang informiert, finden Sie unter http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/pdf/neues-wohngeld-2016.pdf als Download.
Quelle und mehr: PM Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V.
Zum 1. Januar 2016 wurde die „Düsseldorfer Tabelle“ (pdf) geändert. Die neue Fassung ist auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht.
Die „Düsseldorfer Tabelle“, die seit 1962 zunächst vom Landgericht Düsseldorf und seit dem 1. Januar 1979 vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts im Sinne des § 1610 BGB.
„Das Wunderland hat auch im 14. Jahr in Folge mit 1.250.000 Besuchern einen Besucherrekord aufgestellt. Grund für uns mal wieder innezuhalten und sich umzuschauen. Leider ist es im letzten Jahr nicht allen Menschen so gut ergangen. Es gibt so viele Familien, für die ein Kino-, Theater- oder Wunderland-Besuch schlicht zu teuer ist.
All diesen möchten wir ein wenig Freude schenken und an einen von 15 ausgewählten Terminen zu uns ins Wunderland einladen.“ – Details: www.miniatur-wunderland.de/leisten