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Kleine Anfrage: „Gibt es inzwischen eine Weisung zur Entlastung bei Darlehensrückzahlungen SGB II?“

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 14.12.15 und Antwort des Senats – Drucksache 21/2591 (pdf): „Gibt es inzwischen eine Weisung zur Entlastung bei Darlehensrückzahlungen SGB II?

Die Darlehensvergabe an Leistungsberechtigte nach dem SGB II ist nach dem § 42a SGB II und Arten der §§ 22, 24 sowie 27 SGB II geregelt. Demnach beträgt die Tilgung 10 Prozent der Regelleistung aller im Haushalt lebenden Personen. Nach § 43 (2) SGB II beträgt die Höhe der Aufrechnung 10 Prozent für den Leistungsberechtigten des Regelbedarfes und in den übrigen Fällen maximal 30 Prozent. Am 24. November 2015 sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums, dass der Umfang der Rückzahlung künftig nur noch 10 Prozent statt bislang 30 Prozent des Arbeitslosengeldes betragen darf. Eine entsprechende Anweisung an die Jobcenter werde die Bundesagentur für Arbeit (BA) erteilen (Quelle: „ZEIT ONLINE“ vom 24.11.2015 – 13.26 Uhr).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: (…)“ – zur Drucksache