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AG Göttingen zu Restschuldbefreiungs- und Stundungsfragen nach der InsO-Reform

AG Göttingen, Beschluss vom 14.10.2015 – 74 IN 181/15:

  1. Die frühere Sperrfristrechtsprechung des BGH ist in ab dem 1.7.2014 beantragten Verfahren überholt.
  2. Die Vorwirkung von Versagungsgründen ist nicht bei der Zulässigkeitsprüfung eines Restschuldbefreiungsantrages gem. § 287a InsO zu berücksichtigen, sondern – wie bisher – nur bei der Entscheidung über den Stundungsantrag gem. § 4a InsO.
  3. Eine Versagung gem. § 290 Abs. 1 Nr. 7 InsO erfordert eine konkret messbare Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung. Allein die Verbüßung einer Strafhaft genügt nicht, zumal die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO nicht gelten und häufig Eigengeld pfändbar ist.
  4. Deliktische Forderungen stehen der Stundung der Verfahrenskosten nicht entgegen.
  5. Stundung gem. § 4c InsO ist zu bewilligen, wenn die Verfahrenskosten nicht durch eine Einmalzahlung gedeckt sind. (Leitsätze des Gerichts)

Quelle: www.rae-eckert.de

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Verfassungsbeschwerde gegen Anwendung des Anwaltsberufsrechts auf Insolvenzverwalter nicht zur Entscheidung angenommen

Zur Verfassungsbeschwerde eines auch als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalters, mit der er sich gegen einen sogenannten belehrenden Hinweis durch eine Rechtsanwaltskammer wendet [dazu unsere Meldung vom 28.8.2015]: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2015, 1 BvR 2400/15:

„Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. (…) Es ging nicht darum, für den anwaltlichen Insolvenzverwalter Berufspflichten einzuführen, sondern

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Verbraucherzentralen: „Dreistes Inkasso – Jede zweite Forderung ist unberechtigt“

Trotz neuer gesetzlicher Regelungen ist noch mehr als jede zweite Inkassoforderung unberechtigt. Das geht aus einer Auswertung der Verbraucherzentralen von bundesweit mehr als 1.400 Beschwerden hervor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht Nachbesserungsbedarf

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Hamburger Mietenspiegel 2015 veröffentlicht: „Extrem starker Mietenanstieg setzt sich fort“

Der neue Mietenspiegel 2015 weist einen Anstieg der durchschnittlichen Nettokaltmieten um 6,1 % von 7,56 € je Quadratmeter im Jahr 2013 auf 8,02 € je Quadratmeter im Jahr 2015 aus. Damit sind die Durchschnittsmieten in Hamburg seit 2009 um 18,6 % gestiegen. Demgegenüber betrug die allgemeine Preissteigerung im gleichen Zeitraum lediglich 8,2 %. – Zur ganzen Pressemitteilung des Mietervereins zu Hamburg

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Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zu geringeren Arbeitslosengeld II-Zahlungen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Rückzahlungen aufgrund zu hoher Heizkostenvorauszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu geringeren SGB II Leistungen führen. Zwar sehe das Gesetz auf den ersten Blick eine leistungsmindernde Anrechnung solcher Guthaben vor, wenn sie an Arbeitslosengeld II-Empfänger ausgekehrt werden. Das LSG hat nun aber klargestellt, dass dies nicht der Fall ist, wenn das Guthaben zuvor aus der Regelleistung angespart wurde oder durch geliehenes Geld zustande gekommen ist.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Urteil vom 23. September 2015 – L 13 AS 164/14, die Revision wurde zugelassen. – Quelle: PM des LSG

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Monitoringbericht Energie 2015 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben heute ihren gemeinsamen Monitoringbericht 2015 über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht. Siehe: www.bundesnetzagentur.de

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 08.01.2016
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„Hamburger Erklärung zur öffentlich geförderten Beschäftigung“

„Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose in Hamburg sind nötig!

Ende 2014 waren knapp 30.000 Menschen in Hamburg länger als 24 Monate im Leistungsbezug SGB II und arbeitslos. Fast zwei Drittel der registrierten Arbeitslosen im SGB II haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Anforderungen an eine Arbeitsmarktpolitik, die Perspektiven für Langzeitarbeitslose in Hamburg bietet, liegen auf der Hand: Qualifizierung mit anerkannten und verwertbaren Abschlüssen, öffentlich geförderte Beschäftigung, niedrigschwellige Förder- und Arbeitsangebote.“

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Mehr Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten

Der Bundesrat will Verbraucher, die an sogenannten Kaffeefahrten teilnehmen, besser vor unseriösen Angeboten schützen. Dies sieht der von den Ländern eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe (18/6676) vor. Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, stellen unseriöse Kaffeefahrten, auf denen Verkäufer mit aggressiven und irreführenden Angeboten auftreten würden, trotz aller bisherigen Schutzmaßnahmen einen „verbraucherpolitischen Missstand“ dar.

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Schufa-Bonitätsauskunft: Bei der Post­bank sofort

„Wer schnell eine Schufa-Auskunft braucht, kann jetzt einen neuen Service der Post­bank nutzen. In ihren Filialen gibt es die Schufa-Auskunft in wenigen Minuten zum Mitnehmen – auch für Kunden anderer Banken. Der neue Service ist allerdings nicht ganz billig.“ – so der Beginn der Meldung unter test.de.

Es ist zwischen der Bonitätsauskunft und der Eigenauskunft nach § 34 BDSG zu unterscheiden. Siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/schufa. Kurzum: wir raten vom neuen Postbank-Service ab.

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Weitere Stellungnahmen zum Rechtsvereinfachungsgesetz / 9.SGB II-ÄndG

Aus dem Thomé-Newsletter vom 22.11.2015: Es gibt zum Rechtsvereinfachungsgesetz/ 9.SGB II-ÄndG weitere Stellungnahmen, auf die ich hinweisen möchte.