„Der im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) vorgesehene vollständige Wegfall des Regelbedarfs beim erstmaligen Pflichtverstoß eines Leistungsempfängers, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das hat das Sozialgericht Leipzig mit Urteil vom 16. Juni 2015 (S 24 AS 2264/14 – nicht rechtskräftig) entschieden.“ – Quelle und mehr: PM des Gerichts
Monat: Juli 2015
Bundesverwaltungsgericht, Urteil des 3. Senats vom 26. Februar 2015 – BVerwG 3 C 8.14 – Leitsatz des Gerichts: „Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gemäß § 49a Abs. 1 VwVfG ist im Sinne von § 38 InsO bereits dann begründet und damit Insolvenzforderung, wenn vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Widerrufsgrund der Zweckverfehlung gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VwVfG gegeben ist.“
HEUTE endet die Anmeldefrist zum 2-Tages-Seminar „Interkulturelle Handlungskompetenz in der Schuldnerberatung und Sozialen Arbeit“ mit Lejla Bradaric am Montag / Dienstag 28./29. September 2015. Es sind noch Plätze frei.
Gebrauchte Brillen für Obdachlose
„Das Projekt „Mehrblick“ sammelt alte Brillen und stattet damit Obdachlose aus. Bei einer ersten Sprechstunde überprüfte Optiker Holger Weiss die Sehstärke von 21 Hinz&Künztlern. Fast alle erhielten anschließend eine kostenlose Brille.“ – Bericht Hinz&Kunzt und www.gebrauchtebrillen-hamburg.de
„Die Riester-Altersvorsorge kommt nach Berechnung von Wissenschaftlern der Freien Universität und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vor allem Bezieherinnen und Beziehern höherer Einkommen zugute. Wie eine Auswertung von repräsentativen Daten der Bundesbank (Panel of Household Finances) ergab, verteilen sich rund 38 Prozent der Gesamtförderung auf die obersten zwei Zehntel der verfügbaren Einkommen in der Gesamtbevölkerung.“ – Quelle und mehr
„Das Landgericht Köln entschied mit einem Teil-Anerkenntnisurteil, dass die HDI Lebensversicherung in staatlich geförderten Verträgen für ihre fondsgebundene Riester-Rentenversicherung insgesamt 43 Klauseln, die Versicherungsnehmer benachteiligen, nicht mehr verwenden darf. Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg hatten den Versicherungskonzern zunächst abgemahnt und dann verklagt (Urteil vom 9. Juni 2015; Az. 26 O 468/14).
Das gehört eher in die Kategorie unwichtig/skurril. Dennoch: „Der 25. Senat des Bundespatentgerichts hat in einem zwischen der Banco Santander und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband geführten Löschungsverfahren auf die mündliche Verhandlung vom 12. Februar 2015 die Löschung der für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband im Jahr 2002 angemeldeten und im Jahr 2007 eingetragenen abstrakten/konturlosen Farbmarke „Rot“ (HKS 13) angeordnet. Die Voraussetzungen für eine Eintragung wegen Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG der originär für „Bankdienstleistungen für Privatkunden“ nicht unterscheidungskräftigen Farbe waren nach Auffassung des Senats nicht nachgewiesen.“ Az.: 25 W(pat) 13/14 – Quelle: PM des Gerichts
Am 16. März 2015 hat das BMJV den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ veröffentlicht. Dazu hat die NIVD – Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V.eine Stellungnahme abgegeben.
Daraus:
Das Europäisches Parlament und der Rat der EU-Mitgliedstaaten haben sich am Dienstag auf neue EU-Regeln für die Vermittlung und den Vertrieb von Versicherungen geeinigt. Die EU-Kommission begrüßte die Einigung zur Vermittlerrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD). „Diese Vereinbarung ist eine gute Nachricht für die europäischen Verbraucher“, sagte EU-Finanzkommissar Jonathan Hill.
Die überarbeitete Richtlinie sorgt für mehr Transparenz: Versicherungsverkäufer müssen den Preis und die Kosten ihrer Produkte transparenter darstellen, so dass für Verbraucher klar ist, wofür sie bezahlen.
„Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich heute in einer außerordentlichen Sitzung in geheimer Wahl für Herrn Senator Detlef Scheele als Vorstand Arbeitsmarkt der BA entschieden. Diese Wahl bedarf noch der Zustimmung durch die Bundesregierung. Er folgt voraussichtlich zum 15. Oktober 2015 auf Heinrich Alt, der zum 30. Juni 2015 in den Ruhestand gegangen ist.